Selbstbedienungsläden, die auch sonntags geöffnet sind, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Grün-Schwarz will das Gesetz ändern – und zeigt sich optimistisch.
In Mini-Supermärkten soll künftig in Baden-Württemberg auch sonntags eingekauft werden können, fordert Grün-Schwarz. (Symbolfoto)
Von red/dpa/lsw
Mini-Supermärkte ohne Personal sollen nach dem Willen der grün-schwarzen Koalition künftig auch in Baden-Württemberg am Sonntag für eine gewisse Zeit geöffnet werden können. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, er rechne damit, dass nach der Sommerpause ein entsprechender abgestimmter Gesetzentwurf in das Kabinett gehe.
Unter anderem soll die Verkaufsfläche begrenzt werden, weil es sich um Kleinstmärkte handele. „Es geht um die Stärkung der Nahversorgung der Menschen vor Ort.“ Das Wirtschaftsministerium wollte sich auf Anfrage nicht zum Zeitplan und Details zur geplanten Änderung des baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetzes äußern.
Supermärkte sonntags geöffnet: Öffnung maximal acht Stunden
Nach Angaben aus politischen Kreisen ist als Obergrenze eine Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern im Gespräch. Die Öffnung soll maximal acht Stunden erfolgen – im Zeitraum von 7.00 bis 24.00 Uhr, wobei die Kommunen vor Ort örtliche Gegebenheiten, wie den Hauptgottesdienst, bei der Entscheidung über die Öffnung einbeziehen können.
Eine Sprecherin von Ressortchefin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte, es werde derzeit geprüft derzeit, ob sich eine Änderung der aktuellen gesetzlichen Grundlage umsetzen lasse. „Das Thema ist komplex und es begegnen sich zwei Interessenslagen.“
Auf der einen Seite geh es um den Schutz des Sonntags als arbeitsfreien Tag und die Sonntagsruhe. Auf der anderen Seite um die Chancen einer funktionierenden Nahversorgung im ländlichen Raum und damit um dessen Stärkung. Nach Angaben aus politischen Kreisen ist ein entsprechender Gesetzentwurf gerade in der Abstimmung. Eckpunkte seien den Fraktionen von Grünen und CDU bereits vorgestellt worden.
Keine Neuregelung der verkaufsoffenen Sonntage
Im Südwesten gibt es 180 solcher Mini-Supermärkte, wie aus einer Erhebung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg hervorgeht. Das Thema verkaufsoffene Sonntage will die Politik vor der Landtagswahl im März 2026 nicht neu regeln. Aktuell sind lediglich drei Sonntagsöffnungen pro Jahr erlaubt – und das nur mit Anlassbezug.
Die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, Sabine Hagmann, sagte, dass das aktuelle Ladenöffnungsgesetz nicht mehr zeitgemäß sei. Es bedürfe einer grundsätzlichen Reform. Der Verband fordere daher eine Anhebung auf vier verkaufsoffene Sonntage jährlich, die Abschaffung des Anlassbezugs sowie die Möglichkeit, bis zu zwei Sonntage im Advent zu öffnen.
Gewerkschaften und die Kirchen stemmen sich mit aller Macht gegen Lockerungen für den Handel am Sonntag. Verdi-Landeschefin Maike Schollenberger sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der Handel kann heute schon von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr rund um die Uhr öffnen.“
Der Sonntag sei der letzte Orientierungspunkt im Wochenkalender, auf den sich die Menschen verlassen könnten. Nur am Sonntag hätten die allermeisten frei, seien Treffen mit Freunden möglich, könnten die Vereine Sport und Freizeitaktivitäten organisieren. „Supermärkten ohne Personal den Sonntag zu erlauben, ist der vorletzte Schritt vor der vollständigen Freigabe der Sonntagsöffnung. Der Einzelhandel, insbesondere die großen Player, stehen bereits in den Startlöchern.“