Reifenwechsel steht bevor

Diese Winterreifen sind 2025 nicht mehr erlaubt

Der Herbst naht und mit ihm die Frage, ob die eigene Bereifung noch den aktuellen Vorschriften entspricht. Diese Reifensorten dürfen im Winter 2025 nicht mehr gefahren werden.

Diese Winterreifen sind 2025 nicht mehr erlaubt

Achten Sie bei Winterreifen auf das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke.

Von Lukas Böhl

Seit Oktober 2024 gelten strengere Regeln in Deutschland. Winterreifen mit reiner M+S-Kennzeichnung sind nicht mehr zulässig. Wer also noch alte Reifen mit der Kennzeichnung fährt, muss spätestens jetzt umrüsten.

Ab wann sind Winterreifen Pflicht?

In Deutschland gibt es keine starre Winterreifenpflicht nach Datum. Entscheidend ist die Witterung. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Fahrzeuge mit Winterreifen unterwegs sein. Das gilt für alle Pkw, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland zugelassen sind. Die gängige Faustregel „O bis O“ (Oktober bis Ostern) hat keine rechtliche Bedeutung, dient aber als praktische Orientierung.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Seit 1. Januar 2018 müssen neu produzierte Winterreifen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Nur damit ist sichergestellt, dass die Reifen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Reifen, die ausschließlich das M+S-Zeichen (Matsch und Schnee) tragen und vor 2018 produziert wurden, durften bis Ende September 2024 übergangsweise noch genutzt werden. Diese Frist ist abgelaufen. Seitdem gilt:

Damit sind viele ältere Reifen ab 2025 endgültig nicht mehr einsetzbar. Wer noch alte M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol fährt, muss spätestens jetzt umrüsten. Nur so bleibt das Auto 2025 gesetzeskonform und sicher unterwegs.

Was ist mit Allwetterreifen?

Ganzjahresreifen gelten als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol besitzen. Tragen sie nur die M+S-Kennzeichnung, sind sie ebenso wie reine M+S-Winterreifen seit Oktober 2024 verboten.

Fahren ohne Winterreifen: Welche Strafe droht?

Wer bei winterlichen Bedingungen ohne zulässige Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 € und 1 Punkt in Flensburg sowie 80 € bei zusätzlicher Behinderung und 100 € bei Gefährdung anderer. Entsteht durch das Fahren ohne Winterreifen ein Unfall drohen 120 €. Auch der Halter des Fahrzeugs haftet mit 75 € und einem Punkt, wenn er ein Auto ohne Winterreifen auf die Straße lässt. Bei extremen Bedingungen können zudem Schneeketten vorgeschrieben sein (erkennbar am blauen Verkehrsschild mit Schneekettensymbol). Sie müssen auf den Antriebsrädern montiert werden, bei Allrad reicht eine Achse. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.