Prozess um Mord vor 25 Jahren: Als ob es gestern wäre

Von Von Felix Schröder, dpa

dpa/lsw Stuttgart. Vor 25 Jahren ersticht ein Mann eine ihm unbekannte Frau auf offener Straße. Die Ermittler tappen im Dunkeln, bis eine erneute DNA-Untersuchung 2018 einen Treffer liefert. Seit Mittwoch muss sich ein 70-Jähriger vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten.

Prozess um Mord vor 25 Jahren: Als ob es gestern wäre

Der Eingang des Landgerichts Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Zeugen haben den Mörder 1995 mit Augenringen und kantigem Gesicht beschrieben - 25 Jahre später steht ein Mann mit Kapuze und Zeitung vor dem Gesicht im Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 70-Jährigen vor, im Juli 1995 eine 35-Jährige in Sindelfingen auf offener Straße niedergestochen und ermordet zu haben. Ein DNA-Treffer lenkte die Fährte viele Jahre später zu dem Mann, der bereits nach der Tat ins Visier der Ermittler geraten war. 2007 hatte das Landgericht Würzburg ihn bereits unter anderem wegen Totschlags verurteilt.

Seit Mittwoch steht der Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht ein langwieriger Indizienprozess bevor. Gut 20 Verhandlungstage sind angesetzt, die Staatsanwaltschaft schlägt knapp 40 Zeugen vor. Außerdem gibt es Problem mit Zeugen, die heute in den USA und in Kroatien leben. Wegen der Corona-Beschränkungen sei eine Anreise erschwert, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Beim Prozessauftakt verzichtet der in Norddeutschland geborene Mann auf Angaben zu seiner Person. Der Vorsitzende Richter trägt daher Informationen aus früheren Prozessen vor. Demnach absolvierte der Mann eine Lehre im kaufmännischen Bereich, arbeitete später in verschiedenen Berufen. Insgesamt habe er drei Kinder aus zwei Ehen. 1985 begann er mit der Arbeit bei einer Digitalfirma in Stuttgart. Zur Tatzeit lebte der Mann im Kreis Böblingen.

Die Tat, die ihm vorgeworfen wird, liegt mehr als 25 Jahre zurück. Der Täter und die getötete Frau sollen sich nicht gekannt haben, als die 35-Jährige an dem Sommerabend im Juli auf dem Rückweg von ihrer Arbeit war. Beide trafen nahe der S-Bahn-Station Goldberg in Sindelfingen aufeinander. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft tötete der 70-Jährige die Frau mit mehreren Stichen in die Brust heimtückisch. „Sie hat nicht damit gerechnet“, sagte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage.

Zeugen hatten damals beim Anblick des Täters und der Frau auf einen Beziehungsstreit getippt. Als sie den Mann ansprachen, sagte er: „Hier ist ein Unglück passiert, rufen Sie die Polizei.“ Der Täter entfernte sich damals vom Tatort. Der 70-Jährige war laut Staatsanwaltschaft schon 1995 ins Visier der Ermittler geraten. Zeugen gaben an, sein Auto in Tatortnähe gesichtet zu haben.

Die 1995 gegründete Sonderkommission „Tilsit“ ermittelte erfolglos, der Fall landete in den Aktenschränken - bis 2018. Mord verjährt nicht. Bei ergebnislos eingestellten Ermittlungen handelt es sich in der Sprache der Kriminalisten um einen „Cold Case“.

Experten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg überprüften also auch im Sindelfinger Mord im Zuge einer „Wiederholungsüberprüfung“ erneut eine DNA-Spur, die damals am Körper des Opfers gesichert worden war. Durch molekulargenetische Untersuchungen erhärtete sich der Verdacht gegen den heute 70-Jährigen.

Für die Familie sei die Tat nach Angaben des Anwalts noch sehr präsent. „Es war, als wäre gestern die Tat begangen worden, es war in den Köpfen und in den Herzen und belastet die Familie.“ Die Familie habe überrascht auf den DNA-Treffer und die mögliche Aufklärung des Falls reagiert.

Vor zwei Jahren habe die Familie Einsicht in die Ermittlungsakten gefordert. Die Stellungnahme der Ermittler, in der von einer Routineuntersuchung die Rede ist, kritisiert der Nebenklageanwalt der Familie. „Ohne die Initiative meiner Mandanten wäre dieses Verfahren nie wieder angefasst worden“, sagte er. „Unabhängig von einer etwaigen Anregung durch die Opfer-Familie wurden Ermittlungen getätigt“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwalt auf Nachfrage.

Im Februar 2020 hatten Polizisten den laut Ermittlungen zurückgezogen lebenden Mann in Hamburg festgenommen. Nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg erhielt er eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und sechs Monaten - 2016 war er entlassen worden.