Dobrindt setzt auf Einigung mit SPD auf Wahlrechtsreform

dpa Berlin. Das Ziel ist klar: der Bundestag soll kleiner werden. Doch über das wie wird noch gerungen. Kann sich die SPD auf den Unionskompromiss einigen. Dobrindt hofft auf eine zeitnahe Verständigung.

Dobrindt setzt auf Einigung mit SPD auf Wahlrechtsreform

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt setzt auf Verständigung mit der SPD. Foto: Kay Nietfeld/dpa

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erwartet im Streit über eine Wahlrechtsreform eine baldige Verständigung mit der SPD.

„Wir haben als CDU/CSU einen Vorschlag gemacht, der den Bundestag in seiner Größe begrenzt und alle Elemente beinhaltet, die zur Zeit in der Diskussion sind, mit denen man so eine Begrenzung organisieren kann“, sagte Dobrindt der dpa in Berlin. „Daher habe ich die Hoffnung, dass wir in der nächsten Zeit auch eine Verständigung mit unserem Koalitionspartner, der SPD, erreichen können.“

Er erwarte zudem, dass es in den nächsten Wochen eine Einigung mit der SPD darüber gebe, „dass wir eine Begrenzung nicht erst 2025, sondern schon auch 2021 vorsehen“, sagte Dobrindt. Er rechne damit, dass das Gesetzgebungsverfahren dann im September abgeschlossen werden könne. Der Bundestag kommt vom 7. September an zur ersten regulären Sitzungswoche nach der Sommerpause zusammen.

Eine Zustimmung zum Unionskompromiss für eine Wahlrechtsreform würde nach den Worten Dobrindts zu einem nachhaltig kleineren Bundestag führen. Die Begrenzungselemente würden „nicht nur für die nächste oder übernächste Wahlperiode funktionieren“, sagte er. Der Unionsvorschlag würde „eine grundlegende Reform des Wahlrechts und eine Begrenzung der Bundestages bedeuten, die auch nachhaltig wirkt und dafür sorgt, dass für alle weiteren Wahlen die Gefahr eines sich selbst vergrößernden Bundestags eingedämmt ist“.

Notwendig sei nun zunächst eine politische Verständigung mit der SPD, sagte der CSU-Politiker. „Dann können vorbereitende Arbeiten für eine Reduzierung der Wahlkreise vorgenommen werden, so dass das im September entscheidungsreif im Parlament ist.“ Auch eine Einigung mit der Opposition sei möglich. Der Unionsvorschlag habe „alle wesentlichen Elemente, die auch von anderen Parteien in der Vergangenheit immer mitformuliert worden sind. Nämlich: Reduzierung der Wahlkreise, ausgleichslose Überhangmandate, die Verteilung der Mandate zwischen den Bundesländern.“

Eine Reduzierung der Zahl der bundesweit 299 Wahlkreise auf 280 würde laut Dobrindt zur Auflösung von zwei Wahlkreisen in Bayern führen. Die Zahl der betroffenen Wahlkreise sei aber deutlich höher, da alle angrenzenden Wahlkreise betroffen seien. Insgesamt werde es daher durch die Reform in etwa zehn bayerischen Wahlkreisen Veränderungen geben. Der Unionsvorschlag sieht im Kern vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 zu verringern und sieben Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate zu kompensieren.

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