Drei Ämter sind für Sturm zu viel

Grüne gibt Kreistag eine Abfuhr

Drei Ämter sind für Sturm zu viel

Ulrike Sturm

BACKNANG (not). Die Kommunalwahl liegt erst zehn Tage zurück, und schon erklärt Ulrike Sturm von den Grünen, sie werde ihr Mandat im Kreistag nicht antreten. Per Annonce in unserer Zeitung erklärte sie gestern: „Schön, dass Sie mich in drei Ämter gewählt haben.“ In der Tat hatte die 57-Jährige einen Sitz im Backnanger Gemeinderat, im Kreistag und in der Regionalversammlung errungen. Zwei Sätze nach ihrem Dank verkündete sie jedoch, dass sie ihr Mandat im Kreistag ablehnen müsse, weil sie Vollzeit in Stuttgart arbeite und nicht alle drei Gremien nebenher bewältigen könne. Gestern begründete sie diesen ungewöhnlichen Schritt damit, dass sie niemals damit gerechnet habe, dass ihr Listenplatz 3 für den Wiedereinzug in die Region reichen würde, schließlich sei der Rems-Murr-Kreis dort noch nie mit drei Grünen vertreten gewesen. Auch Willy Härtner, Sprecher der Grünen-Gemeinderatsfraktion, versuchte zu erklären: „Wir sind davon ausgegangen, dass Sturm nicht in die Regionalversammlung gewählt wird, weil sie auf Platz drei der Liste kandidiert hat“.

Ulrike Sturm grübelte in den vergangenen Tagen, welches Mandat sie ablehnen solle, und entschied sich für den Kreistagsposten, obwohl sie auf diesem Wahlzettel den Spitzenplatz innehatte. Sturm: „Ich habe es mir nicht leicht gemacht. Aber die Sitzungszeiten des Kreistags sind am wenigsten mit meinen Arbeitszeiten vereinbar.“

Die Kritik für dieses Vorgehen ließ nicht lange auf sich warten. So zeigte sich Althüttes Bürgermeister und CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag, Reinhold Sczuka, sehr erstaunt über diesen Schritt und sprach via Facebook von Wählertäuschung: „Unglaublich: Zur Wahl antreten und dann das Amt ablehnen, weil man keine Zeit hat? Stimmenfang der schlechtesten Art! Dafür habe ich kein Verständnis.“ Der SPD-Landtagsabgeordnete Gernot Gruber kommentierte: „Grenzwertig – logisch zu Ende argumentiert wäre der Verzicht des Listenmandats der Regionalwahl gewesen, nicht aber ein Mandat in der Persönlichkeitswahl.“