Drogengeschäfte im großen Stil eingeräumt

Nach einer Verständigung mit den Verteidigern und Richtern können die beiden Angeklagten mit milderer Bestrafung rechnen.

Drogengeschäfte im großen Stil eingeräumt

Ende Oktober ist mit einem Urteilsspruch zu rechnen. Symbolfoto: Adobe Stock/Okanakdeniz

Von Hans-Christoph Werner

MURRHARDT/STUTTGART. Auch am zweiten Verhandlungstag im Strafverfahren gegen zwei Murrhardter Drogenhändler (wir berichteten) fällt auf, mit welcher Souveränität und Zugewandtheit der Vorsitzende Richter die Verhandlung führt. Nicht dass er das, was die beiden Angeklagten sich zuschulden kommen ließen, kleinredet. Vielmehr ist er bemüht, die Angeklagten auch in ihren Untaten ernst zu nehmen. Wenn die Verteidiger etwas im Namen ihrer Mandanten erklären, will er eigens deren Zustimmung hören. Geduldig erklärt er auch alle prozessualen Schritte.

Am ersten Verhandlungstag hatten sich beide Angeklagten ausführlich zu ihrem Werdegang geäußert. Für den 36-jährigen Industriemechaniker macht sein Verteidiger als Nachtrag deutlich, dass Drogenabhängigkeit ein Thema der ganzen Herkunftsfamilie ist. Die Mutter sei heroinabhängig gewesen, der Vater bei Experimenten mit Anabolika gestorben. So sah das Jugendamt Anlass, den damals 11-Jährigen aus der Familie herauszunehmen und ihn Pflegeeltern anzuvertrauen. Auch der neue Partner der Mutter habe einen Suchthintergrund.

Als sich die beiden Angeklagten 2018 kennenlernten, taten sie sich für ihre besonderen Geschäfte zusammen. Die erste Tat, die den beiden Angeklagten zur Last gelegt wird, ist der Einkauf von vier Kilogramm Marihuana. Allerdings hatten da die Einkäufer selbst nicht richtig hingesehen. Die Rauchware war minderwertig. Die wenigen und besonders ergiebigen Marihuanablüten, die sich fanden, behielten die Dealer für den Eigenkonsum. Alles andere verkauften sie. Mit dem Ergebnis, dass ihre Kunden zum Teil ihre Einkäufe zurückbrachten. Bei anderer Gelegenheit erwarben sie ein Kilogramm Amphetaminpaste. Auch diese von minderer Qualität. Bevor sie den Stoff weiterverkauften, streckten sie ihn mit Coffeinpulver und Wasser. So wurden aus einem Kilo vier Kilo Verkaufsmaterial. Zweieinhalb Kilo aus dieser Menge konnte die Polizei bei ihrer Hausdurchsuchung sicherstellen. Und weil die Geschäfte so gut liefen, wiederholten die beiden Angeklagten ihre Amphetamingeschäfte zu zwei anderen Gelegenheiten. Auch da gab man sich nicht mit irgendwelchen Grammmengen zufrieden, sondern das Amphetamin wurde zur Weitergabe kiloweise eingekauft. Auch die Partydroge MDMA war bei den beiden „Geschäftsleuten“ im Angebot. Zuletzt wurden noch 20 Gramm Kokain erworben.

Besonders wichtig ist für die Strafkammer, zu klären, wie bei den Drogengeschäften die beiden Angeklagten zusammenarbeiteten beziehungsweise welche Taten wem von beiden zuzurechnen sind. Hier wird die Sache diffizil. Und auch der Industriemechaniker verwickelt sich in Widersprüche, während der 30-jährige Medientechnologe bereits am ersten Verhandlungstag seine Tatbeteiligung eingestand. So wird die Verhandlung zu einer Lehrstunde bezüglich Drogenan- und -abverkauf. Die Preise will der Richter genau wissen. Und wer was getätigt hat. Und wie der erzielte Gewinn verteilt wurde. Mal erwarben die beiden Angeklagten den Stoff auf Kommission. Dann wieder verkaufte der eine für den anderen und erhielt Provision.

Als der Rechnerei zu viel wurde, richteten die beiden Drogenhändler eine gemeinsame Kasse ein. Zudem gab es Kunden, die nicht gleich oder vollständig bezahlen konnten. So mussten Schuldnerlisten geführt werden. Die Angaben des Industriemechanikers kontrastieren die beiden Berufsrichter mit den Telefonchats. Die Kürzel und Codewörter, vermischt mit jugendsprachlichen Formulierungen, klingen wie Botschaften aus einer anderen Welt. Der Industriemechaniker hat alle Hände voll zu tun, die Abläufe zu erklären. Und wenn’s zu verfänglich wird, weiß er’s nicht mehr oder will sich nicht festlegen. Eine Liste mit Preisangaben zu Kokain, die ihn schwer belasten könnte, will er aus dem Darknet abgeschrieben haben. Der Staatsanwalt weist auf die Unterschiede zu den Vernehmungsprotokollen der Polizei und stellt die Frage: „Warum sollen wir Ihnen jetzt glauben?“

Nach einer guten Stunde müssen die beiden Angeklagten und alle Zuhörer den Gerichtssaal verlassen. Die Strafkammer berät mit den Verteidigern und dem Staatsanwalt eine sogenannte Verständigung. Eine gute Stunde später hält der Vorsitzende Richter nochmals fest, welche Tatvorwürfe sich als erwiesen herauskristallisiert haben. Beide Angeklagten haben zudem signalisiert, dass sie durch eine Therapie von der eigenen Drogensucht wegkommen wollen.

Sofern die Angeklagten die Taten gestehen, können sie, so stellt der Vorsitzende Richter in Aussicht, mit einer minder schweren Bestrafung rechnen. Für den Industriemechaniker wird sich die im Rahmen von vier Jahren und drei Monaten und vier Jahren und sechs Monaten bewegen. Der Medientechnologe hat eine Strafe zwischen drei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren und neun Monaten zu erwarten. Die Angeklagten stimmen der Verständigung zu, sodass diese nun für den weiteren Verlauf des Verfahrens gilt. Es sei denn, dass sich durch Zeugenaussagen dem Entgegenstehendes ergibt.

Der Vorsitzende Richter gibt noch einen Überblick zu den anstehenden Verhandlungstagen. Ende Oktober ist mit einem Urteilsspruch zu rechnen.