Drogenverdacht lässt sich nicht erhärten

Verfahren vor dem Backnanger Amtsgericht gegen zwei Männer im Alter von 31 und 21 Jahren wird am Ende eingestellt

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Manchmal ist ein Jugendrichter zu bedauern. Zum Beispiel in diesem Fall. Vor dem Amtsgericht Backnang haben sich ein 31-Jähriger und ein 21-Jähriger, beide ohne Beruf, zu verantworten. Aus der von der Staatsanwältin verlesenen Anklage geht hervor, dass sie mit Marihuana gehandelt hätten. Insgesamt fünfmal seien die beiden tätig geworden. Über einen Zeitraum von fünf Monaten hinweg. Zeitlich genauer lassen sich die Drogengeschäfte aber nicht eingrenzen.

Beide bestreiten das. Die Vernehmung zur Sache gestaltet sich schwierig. Denn beide Herren sind der deutschen Sprache nicht mächtig, sprechen mittelprächtig Englisch und haben eine gemeinsame Übersetzerin. Im Eifer des Gefechts sprechen sie gleichzeitig, und die Übersetzerin hat damit tun, alles wiederzugeben. Sie mahnt wohl, nur einzeln zu sprechen. Aber nicht immer wird das gehört.

Zum Streit sei es in der Flüchtlingsunterkunft in Aspach gekommen. Einer der Bewohner hatte sich mit alkoholischen Getränken in Stimmung gebracht. Aber das reichte ihm offenbar nicht. Er verlangte nach Rauchbarem bestimmter Art. Und weil in der Sammelunterkunft auch sechs Herren aus Gambia residierten, hoffte er, bei denen fündig zu werden. So kam es, dass er auch im Zimmer der beiden Angeklagten sein Ersuchen vorbrachte. Doch die hatten nichts. Ferner stand denen eher der Sinn danach, ein Fußballspiel im Fernsehen anzuschauen. Ob sie denn Kenntnis davon hatten, dass die anderen Landsleute Drogengeschäfte tätigten, will der Richter wissen. Der Angetrunkene könnte sich im Zimmer geirrt haben. Aber das verneinen die Angeklagten. Das Verlangen des Angeheiterten war so groß, dass die beiden Angeklagten Mühe hatten, ihn aus ihrem Zimmer hinauszukomplimentieren. Es kam zum Streit. Die Polizei wurde gerufen. Den Beamten blieb nicht verborgen, was der Alkoholgenießer eigentlich gesucht hatte. So kam die Polizei wieder. Mit einem Durchsuchungsbeschluss. Und stellte die Zimmer der beiden Beschuldigten auf den Kopf. Zumindest nach der Zeitdauer der Durchsuchung von 45 Minuten und dem Einsatz eines Spürhunds muss man das vermuten. Gefunden wurde nichts. Das heißt: Nicht ganz. Auf einem Teller fanden sich Marihuana-Anhaftungen. Ob da vielleicht ein Joint abgelegt wurde, will der Richter wissen. Wieder werden die beiden Angeklagten gleichzeitig wortgewaltig. Als ginge es um ihre Ehre, weisen sie die Vermutung zurück.

Ein 41-jähriger Zeuge wird aufgerufen. Er gibt an, Lehrer und Übersetzer für Englisch zu sein. Sein Lebensalter kann er nicht angeben. Er zähle nicht mehr. Aber sein Geburtsjahr weiß er dann doch. Die Dolmetscherin muss sich auch seiner annehmen. Nach dem Streit in der Asylunterkunft wurde er von der Polizei vernommen. Aber dem Richter ist wichtig, was er jetzt im Zeugenstand zu sagen hat. Ob er von Drogengeschäften in den Wohncontainern etwas gewusst habe, will der Richter wissen. Gerüchteweise habe er, so die Antwort, davon gehört.

Das steht nun in scharfem Gegensatz zu seiner Vernehmung bei der Polizei. Damals hat er die Drogengeschäfte in der Unterkunft detailliert beschrieben. Das will der Zeuge jetzt nicht so richtig wahrhaben. Er redet sich damit heraus, dass er Übersetzer gewesen sei. Nein, er, der Zeuge, macht der Richter deutlich, sei doch vernommen worden. Einzelne Aussagen im Vernehmungsprotokoll sind mit Unterschrift korrigiert. Was darauf schließen lässt, dass die gemachten Aussagen mit dem Betroffenen nochmals eingehend durchgegangen wurden. Aber der Zeuge bleibt dabei: Nichts gesehen, nichts gehört. Und jetzt auch nichts gesagt.

Der Richter bringt den Untersuchungsbericht eines Psychiaters in die Verhandlung ein. Der Verursacher des Streits war schon im Irak in psychiatrischer Behandlung, hat mitunter Wahnvorstellungen. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten könnten erfunden sein. Da es neben diesem problematischen Hauptbelastungszeugen niemanden gibt, der die Vorwürfe gegen die Angeklagten erhärten könnte, schlägt der Richter die Einstellung des Verfahrens vor. Die Staatsanwältin stimmt dem zu. Die Angeklagten lassen fragen, ob man ihnen denn das bescheinigen könne, dass sie vor Gericht unschuldig davongekommen sind. Nach einer Stunde ist der Spuk vorbei. Ja, manchmal ist der Richter wirklich zu bedauern.