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Drohungen gegen Hagel – auf der Suche nach einer Straftat

CDU-Chef Manuel Hagel berichtet von Morddrohungen gegen seine Familie – verzichtet aber auf eine Anzeige. Das kann mehrere Gründe haben – und befördert Spekulationen.

Drohungen gegen Hagel – auf der Suche nach einer Straftat

CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel hatte in CDU-Gremien ausführlich von Drohungen gegen ihn und seine Familie berichtet.

Von Christian Gottschalk

Rund sechs von zehn Politikern in Deutschland sind im Verlaufe ihres politischen Engagements mindestens einmal Opfer von Aggressionen oder sogar von körperlicher Gewalt geworden. Das ergibt sich aus einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) aus dem vergangenen Jahr. Beleidigungen, Sachbeschädigungen Drohungen – auch die Drohung mit Mord nehmen laut Studie zu, werden aber nicht gesondert ausgewiesen. Offenbar zählt nun auch Manuel Hagel zu denen, die diese Erfahrung machen mussten.

Der CDU-Chef und Spitzenkandidat seiner Partei bei der vergangenen Landtagswahl hatte gegenüber Medien berichtet, dass er und seine Familie Morddrohungen erhalten hätten. So hatte Hagel im Gespräch mit dem Portal „The Pioneer“ wenige Tage vor der Wahl auf die Frage, ob es stimme, dass er und seine Kinder Morddrohungen bekommen hätten, geantwortet: „Leider ja – das ist für uns auch neu, auch als Familie. Ich kannte das so bisher nicht.“ Nach der Wahl hat er nach Angaben mehrerer Teilnehmer auch in internen CDU-Gremiensitzungen davon berichtet.

Was genau dabei geschehen ist sagt Hagel nicht – und auch die Ermittlungsbehörden hüllen sich in Schweigen. Man bitte um Verständnis, heißt es seitens der Partei, „dass wir dieses Thema nicht weiter kommentieren“. Nachahmer sollten nicht animiert werden, das Wohl der Familie Hagel stehe an oberster Stelle. Die in solchen Fällen zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart teilte inzwischen mit, dass sie einen Prüfvorgang eingeleitet habe. Die Juristen schauen danach, ob überhaupt ein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vorliege.

Nach bisherigen Kenntnissen liegt keine Anzeige vor

Die Generalstaatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet tätig zu werden, wenn sie von solch einer Morddrohung Kenntnis erlangt – auch ohne Anzeige des Betroffenen, die nach bisherigen Erkenntnissen nicht vorliegt. Der angekündigte Prüfvorgang ist allerdings noch keine Ermittlung, sondern eine Vorstufe dazu. Und das hat einen Grund: es fehlt noch an Beweismitteln.

Es sei offenbar ein „Drohschreiben an der Privatadresse von Herrn Hagel eingegangen, das er in der Folge vernichtet habe“, so die Generalstaatsanwaltschaft gegenüber unserer Zeitung. Im Klartext: Was in dem entsprechenden Brief stand, wie das aufgefasst werden muss, ob es tatsächlich als Morddrohung gewertet werden kann – all das wissen nur diejenigen, die den Brief gelesen haben. Das gilt es herauszufinden, und dann „rechtlich zu bewerten“, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Das nährt auf der einen Seite Spekulationen, Hagel könne womöglich überreagiert haben, weil er andernfalls das Schreiben der Polizei hätte übergeben können. Anderseits liegt der CDU-Chef mit seinem Verhalten in einem gewissen Trend: Gerade einmal drei von zehn Betroffenen haben die gegen sie begangenen Taten öffentlich gemacht, heißt es in der Studie aus Niedersachsen. Nur 13 Prozent haben wenigstens eine der Taten angezeigt.