„Düsseldorfer Tabelle“: Höhere Sätze für Trennungskinder

dpa Düsseldorf.

Am 1. Januar tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft. Sie sieht höhere Bedarfssätze für Trennungskinder vor. Allerdings steigt auch der Betrag, den Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten dürfen, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit. Viele Kinder würden trotz der höheren Sätze sogar weniger Geld bekommen, das sei Folge der erhöhten Beträge, den die Eltern mit wenig Einkommen für sich selbst behalten dürfen. Dadurch könne es passieren, dass das Jobcenter oder die Unterhaltsvorschusskasse einspringen muss, um das Existenzminimum der Kinder zu sichern.