Durfte Merkel Schmähgedicht kritisieren? Gericht urteilt

dpa Berlin.

Durfte die Kanzlerin Jan Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten öffentlich kritisieren? Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt heute über die dagegen gerichtete Klage des TV-Satirikers. Das Urteil soll noch heute fallen. Weder Angela Merkel noch Böhmermann werden vor Gericht erwartet. Sie wollten sich durch Anwälte vertreten lassen. Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst.