Ein Hauptangeklagter im Hess-Prozess weist Vorwürfe zurück

dpa/lsw Mannheim. Einer der beiden Ex-Vorstände der früheren Hess AG hat vor dem Landgericht Mannheim den Vorwurf der Bilanzmanipulation zurückgewiesen. Die Anklage wirft ihm, dem anderen ehemaligen Vorstand und einer weiteren Führungskraft vor, vor einem Börsengang mit Scheinrechnungen Umsatz und Ertrag des Lichttechnik-Herstellers künstlich erhöht zu haben.

Ein Hauptangeklagter im Hess-Prozess weist Vorwürfe zurück

Das Logo des Leuchtenherstellers Hess ist zu sehen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Strittig ist vor allem die Handhabung der Entwicklungskosten. „Die Abrechnung von Entwicklungskosten war zulässig und mit unseren Beratern abgestimmt“, sagte der ehemalige Hess-Co-Chef am Mittwoch. Die Entwicklungskosten seien als Vermögenswert in der Bilanz des Lichtspezialisten in Villingen-Schwenningen ausgewiesen gewesen. Von Scheinrechnungen könne keine Rede sein.

Zuvor berichtete er vor der Großen Wirtschaftskammer von den hohen Entwicklungskosten für die Produkte - von Bodenstrahlern über Architekturbeleuchtung bis hin zu Straßenlaternen. Diese hätten sich vor allem wegen des Technologiewandels von Glühbirne zu LED erhöht.

Den beiden Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch vor. Der dritte Angeklagte soll die beiden unterstützt haben. Die Große Wirtschaftskammer hat zahlreiche Verhandlungstage bis Ende März angesetzt (Az: 25KLs 635 Js 1962/13).