Eine Person auf zehn Quadratmetern in Geschäften erlaubt

dpa/lsw Stuttgart.

Eine Person auf zehn Quadratmetern in Geschäften erlaubt

Eine Kundin steht in einem Geschäft in der Wartereihe vor der Kasse. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Im Einzelhandel ist jetzt eine Person auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche erlaubt. Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst, nachdem der Verwaltungsgerichtshof die bislang geltende Regelung, wonach auf 20 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Person kommen darf, für unwirksam erklärt hatte. Das teilten das Sozial- und das Wirtschaftsministerium am Dienstag in Stuttgart mit. Nach den neuen Regeln muss die Zahl der Kunden in einem Geschäft so begrenzt werden, dass nicht mehr als eine Person auf zehn Quadratmeter kommt, einschließlich der Beschäftigten. In Geschäften, die weniger als 20 Quadratmeter groß sind, dürfen sich maximal zwei Menschen, einschließlich der Beschäftigten, aufhalten.