Eingeschneit: Wer zahlt die Verlängerung?

Übernachtung Wer übernimmt die zusätzlichen Kosten für Hotel und Verpflegung, wenn Urlauber eingeschneit sind? Der Reiseveranstalter wird die zugesagten Leistungen bis zum vereinbarten Termin übernehmen – für längere Zeit allenfalls auf dem Kulanzweg. Denn er kann sich auf „höhere Gewalt“ berufen. Falls auch der Hotelier seinen Gästen nicht entgegenkommt, muss der Gast die Kosten für die unfreiwillige Verlängerung selber zahlen.

ReisekostenUnd wie sieht es mit zusätzlichen Reisekosten aus, die entstehen können, weil die ursprünglich vorgesehene Beförderungsmöglichkeit nicht mehr vorhanden ist? Hier gilt: Der Reiseveranstalter hat die verspätete Rückreise zu organisieren, wobei die anfallenden Mehrkosten vom Veranstalter und Kunden je zur Hälfte getragen werden.

StornierungsgebührenWenn eine Reise nicht angetreten werden konnte, weil es unmöglich war, das Endziel zu erreichen, darf der Veranstalter keine Stornogebühr verlangen. Der Kunde kann sich auf höhere Gewalt berufen und stornofrei den Vertrag kündigen. Normalerweise wird er sich aber mit dem Veranstalter beziehungsweise dem Reisebüro auf eine Verschiebung des Termins verständigen./MH/WB -