Aktuell läuft ein Rückruf zu einer Eiscreme, die von einem großen Discounter verkauft wird. Der Verzehr der Sorte kann laut Hersteller gefährlich werden.
Eis am Stiel ist von einem Rückruf betroffen (Symbolbild).
Von Jelena Maier
Die Temperaturen bleiben sommerlich, was auch die Lust auf eine süße Abkühlung bei vielen Menschen steigert. Wer sich ein Eis aus dem Supermarkt gönnen will, sollte jedoch aufpassen: Ein buntes Eis am Stiel des Herstellers Becky’s B.V. wird aktuell zurückgerufen.
Vom Konsum der „Eiscreme Summer Pops“ kann ein Gesundheitsrisiko ausgehen, daher wird dringend davon abgeraten. Der Hersteller informiert in einem Schreiben: „Im Rahmen einer sensorischen Untersuchung wurden bei dem Produkt Abweichungen festgestellt. Aufgrund dieser Abweichungen ist davon auszugehen, dass der Artikel nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist.“
Eis mit Gesundheitsrisiko
Die betroffene Eissorte wird über Pfenningpfeiffer-Filialen vertrieben. Vieler dieser Filialen laufen auch unter dem Namen MÄC GEIZ oder Pfenningpfeiffer by TEDi.
Andere Verkaufsstellen sind jedoch nicht auszuschließen, da das Eis im Großhandel verkauft wird. Kunden sollten zur Sicherheit auch ihr Kühlfach überprüfen.
Eis-Rückruf – betroffene Charge
Bei den zurückgerufenen „Eiscreme Summer Pops“ handelt es sich um eine Charge mit diesen Eckdaten:
Eis-Rückruf – das sollten Verbraucher jetzt tun
Verbraucher, die das Produkt bereits gekauft haben, sollten es nicht essen und können es zur jeweiligen Verkaufsstelle zurückbringen. Der Kaufpreis wird dem Hersteller zufolge auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.