Eisenmann: Bei Präsenzunterricht zwei Tests pro Woche

dpa/lsw Stuttgart. In den baden-württembergischen Schulen müssen sich Kinder und Jugendliche im Präsenzunterricht von kommender Woche an zwei Mal die Woche testen lassen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) erläuterte am Freitag in Stuttgart die Folgen der Notbremse des Bundes für die Schulen im Land. Demnach seien zwei Corona-Tests in der Woche vorgeschrieben. „Bislang war es bei Wechselunterricht in Baden-Württemberg möglich, lediglich einen Test vorzunehmen, wenn die Anwesenheit maximal drei Tage pro Woche betrug“, erklärte die scheidende Ministerin.

Eisenmann: Bei Präsenzunterricht zwei Tests pro Woche

Susanne Eisenmann (CDU), Ministerin für Kultus, spricht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die Notbremse des Bundes sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 165 nur noch Fernunterricht erlaubt ist. Bisher galt im Land ein Grenzwert von 200. Das bedeutet für den Südwesten, dass nach nur einer Schulwoche der Großteil der Schülerinnen und Schüler ab Montag wieder von zu Hause aus lernen. Nach Zahlen des Landesgesundheitsamts liegen etwa drei Viertel der Stadt- und Landkreise über dem kritischen Schwellenwert von 165 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche. Ausnahmen soll es weiter für Abschlussklassen sowie die sonderpädagogischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (SBBZ) geben. Außerdem wird Notbetreuung angeboten.

Eisenmann dankte den Leitungen der Schulen und Kitas, „die immer wieder neu planen müssen, den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, die sich unermüdlich für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen, und nicht zuletzt den Heranwachsenden selbst, die trotz all der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie mit Einsatz und Freude dabei sind und den Widrigkeiten der Pandemie trotzen“

Neue Regeln gelten für den Sportunterricht. Bisher war der nur in Präsenz möglich, wenn eine Prüfung vorbereitet werden musste. „Fortan ist Präsenzunterricht auch wieder in den Basiskursen Sport der Jahrgangsstufen eins und zwei an allgemein bildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie im Fach Sport in den Jahrgangsstufen eins und zwei an beruflichen Gymnasien gestattet.“ Allerdings müsse der Mindestabstand eingehalten werden.

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