„El Chapo“: Revision gegen lebenslange Haftstrafe

dpa New York. Anfang 2019 wurde Joaquín „El Chapo“ Guzmán zu einer lebenslangen Haftstrafe plus 30 Jahren verurteilt. Nun geht der Ex-Drogenboss in Revision.

„El Chapo“: Revision gegen lebenslange Haftstrafe

Der Drogenboss Joaquín „El Chapo“ Guzmán wird 2016 von mexikanischen Soldaten zu einem Hochsicherheitsgefängnis gebracht. Foto: Jose Mendez/EFE/dpa

Der frühere mexikanische Drogenboss Joaquín „El Chapo“ Guzmán hat Revision gegen seine lebenslange Haftstrafe eingelegt.

Die US-Behörden hätten es bei der Strafverfolgung „blindwütig übertrieben“, heißt es in dem Dokument, das „El Chapos“ Anwalt bei einem New Yorker Gericht einreichte und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „El Chapo“, 25 Jahre lang Anführer des mächtigen Sinaloa-Kartells, befindet sich derzeit in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Colorado.

„El Chapos“ Verteidiger Marc Fernich argumentiert nun unter anderem, „außergewöhnliche und beispiellose“ Sicherheitsmaßnahmen hätten eine faire Gerichtsverhandlung verhindert. Da „El Chapo“ schon vor dem Schuldspruch Anfang 2019 zweieinhalb Jahre in Einzelhaft verbracht habe, sei es ihm kaum möglich gewesen, mit der Verteidigung zusammenzuarbeiten.

Zudem wirft der Anwalt des 63-jährigen Mexikaners der US-Justiz vor, Berichte ignoriert zu haben, nach denen mehrere Jurymitglieder während den Verhandlungen ihren Fall in den Medien verfolgten - was der Richter verboten hatte, um eine Einflussnahme auszuschließen.

Die Jury hatte „El Chapo“ in einem der größten Drogenprozesse der amerikanischen Geschichte in allen zehn Anklagepunkten für schuldig befunden - darunter Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, Herstellung und internationale Verbreitung von Kokain und Heroin sowie Geldwäsche und Schusswaffengebrauch. „El Chapo“ wurde zu lebenslanger Haft plus 30 Jahren verurteilt.

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