Entscheidung im Streit um kostenlose Schülerbeförderung

dpa/lsw Mannheim. Wer soll bezahlen, wenn Kinder auf den Bus angewiesen sind, um zur Schule zu kommen? Eine Familie ist vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gezogen, weil sie den Staat in der Pflicht sieht. Jetzt soll ein Urteil fallen.

Entscheidung im Streit um kostenlose Schülerbeförderung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Foto: Uwe Anspach/Archivbild

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim will heute sein Urteil über Kosten für die Schülerbeförderung in Baden-Württemberg verkünden. Geklagt hat unter anderem eine Familie aus dem Landkreis Tübingen. Sie fordert Kostenfreiheit und hatte damit im Juli 2017 vor dem Verwaltungsgericht verloren. Im Landkreis Tübingen liegt der Eigenanteil für die Schülerbeförderung bei 39,30 Euro im Monat. Das sind vier Euro weniger als die reguläre Schülermonatskarte. Ein kompletter Verzicht auf die Eigenbeteiligung würde den Landkreis mehrere Millionen Euro kosten.

In der Verhandlung Anfang Juli hatte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Andreas Ernst, den Klägern wenig Hoffnung gemacht. Weder Grundgesetz noch Landesverfassung legten nahe, dass solche indirekten Kosten des Schulbesuchs von der öffentlichen Hand getragen werden müssten.