Entscheidung über Streckenradar

dpa Lüneburg.

Ob das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle rechtmäßig ist, klärt am Mittag das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ein Kläger hat datenschutzrechtliche Einwände. Im Kern klärt das OVG, ob das Polizeigesetz von Niedersachsen als rechtliche Grundlage ausreichend ist. Die auch „Section Control“ genannte Pilotanlage an der B6 bei Laatzen misst die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer rund zwei Kilometer langen Strecke. Dafür werden kurzfristig die Kennzeichen aller Autos erfasst.