Erfundener Anschlag: Verteidiger sieht Richterin befangen

dpa/lsw Mannheim. Eine flapsige Bemerkung könnte zum Stolperstein für die Vorsitzende Richterin werden im Prozess um einen erfundenen Bericht über einen Anschlag in Mannheim. Der Verteidiger sieht sie deshalb nicht mehr als neutral an.

Erfundener Anschlag: Verteidiger sieht Richterin befangen

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Überraschende Wende im Prozess um einen Bericht über einen erfundenen massiven Terroranschlag in Mannheim: Der wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagte Verfasser der Story hat in der Berufungsverhandlung einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt. Sein Verteidiger sagte vor dem Landgericht Mannheim am Mittwoch, ihre Äußerung bei einer Begegnung mit ihm lege nahe, dass sie ihr Urteil schon gefällt habe. Sie habe zu ihm gesagt: „Da wollen Sie auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht noch einmal bei mir Station machen.“ Damit zeige sie, dass sie nicht unvoreingenommen und entschlossen sei, die Berufung zu verwerfen.

In den nächsten zwei Wochen wird ein Richter oder eine Richterin über den Antrag entscheiden. Als nächste Verhandlungstage sind der 2.und 4. März vorgesehen.

Der Betreiber des „Rhein-Neckar-Blogs“ hatte im März 2018 einen Bericht über einen angeblichen Terroranschlag mit 136 Toten und 237 Verletzten in Mannheim verbreitet. In dem Text war die Rede von 50 mit Macheten und Messern bewaffneten Angreifern, die an 25 Tatorten für ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“ verantwortlich seien. Bürger sollten am besten zuhause bleiben. Menschen riefen in der Nacht besorgt bei Polizei und Feuerwehr an. Die Polizei gab in den sozialen Netzwerken Twitter und Facebook Entwarnung.

Der Betreiber des Blogs hatte argumentiert, dass er mit dem Beitrag Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen habe wecken wollen. Die Story sei ein Mix aus Fakten und Fiktion gewesen, die die Leser mit Blick auf mögliche Anschläge auch in kleineren Städten wie Mannheim habe wachrütteln sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte moniert, dass nicht jeder Leser habe erkennen können, dass es sich um einen frei erfundenen Text gehandelt habe. Dass es sich um Fiktion handele, sei erst nach einer Bezahlschranke offengelegt worden.

Das Amtsgericht verhängte im Juli 2018 eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro. Dagegen erhob der Betreiber des Blogs Einspruch. Im Amtsgerichtsprozess wurde er dann im Jahr 2019 zu einer Zahlung von 12 000 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein (15 Ns 806 Js 10181/18).