Fall Block

Ermittler beschlagnahmen Aufnahmen einer Journalistin – „Die Zeit“ wehrt sich

Ermittler haben wegen Recherchen zum Fall Block Geschäftsräume der „Zeit“ aufgesucht und später Audioaufnahmen beschlagnahmt. Die Zeitung spricht von einem Angriff auf die Pressefreiheit.

Ermittler beschlagnahmen Aufnahmen einer Journalistin – „Die Zeit“ wehrt sich

Sorgerechtsstreit und Entfühungs-Verdacht: Gastronomin Christina Block vor dem Hamburger Landgericht.

Von Christian Gottschalk

Der Fall Block hat so ziemlich alles, was ein spannender Kriminalfall braucht. Im Zentrum steht ein erbitterter Sorgerechtsstreit zwischen  der Steakhaus-Erbin Christina Block und ihrem Ex-Mann. Es geht um eine mutmaßlich dramatische Entführung, es geht um Grenzen der elterlichen Sorge, um Macht, um Geld und um den Schutz vor Kindern. Nun kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Es geht um die Grundsätze der Pressefreiheit – und um ein Gericht, das diese möglicherweise nicht ausreichend bedacht hat.

Mit Durchsuchung von Redaktion gedroht

Nach Angaben des „Spiegel“ hat das Hamburger Landgericht bei einer Autorin der Wochenzeitung die „Zeit“ Beweismittel im Fall Block beschlagnahmen lassen. Die „Zeit“ bestätigte demnach die Beschlagnahme und übte scharfe Kritik am Vorgehen der Hamburger Justiz. Die Strafkammer habe zunächst einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume der „Zeit“ erlassen, der aber die Möglichkeit der freiwilligen Herausgabe der Aufzeichnungen vorsah.

Ein Mitarbeiter des Verlags habe erklärt, dass die Redakteurin die Tonaufnahme habe. Sie sei bereit, diese auf richterliche Anordnung herauszugeben. Daraufhin erließ das Gericht einen entsprechenden Beschluss für die Wohnung der Journalistin, erklärte die Gerichtssprecherin weiter.

Gespräche bei der Familie

Es geht um Gespräche mit den Kindern der Hamburger Familie Block wenige Tage nach deren Entführung beim Vater in Dänemark Silvester 2023. Die Autorin war im Januar 2024 bei der Familie in Dänemark zu Besuch – kurz nachdem die Kinder zum Vater zurückgebracht worden waren. Ihre Gespräche hat sie aufgezeichnet. Ausschnitte davon wurden nun in ihrem Podcast „House of Block“ veröffentlicht. Am Montagmorgen standen die Beamten dann  bei der Autorin vor der Tür. Zur Durchsuchung kam es nicht, weil die Aufzeichnungen herausgegeben wurden.

Das Gericht argumentiert nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks, dass die Beschlagnahmung des Interview-Materials zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen diene. Die „Zeit“ selbst werde im Verfahren nicht beschuldigt. Das Medium wehrt sich „entschieden gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit“. Die „Zeit“-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner erklärten, zur Pressefreiheit gehöre insbesondere der Quellenschutz. „Wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen“, teilten sie mit.