Der Angeklagte Hendrik Holt kommt mit Handschellen in einen Sitzungssaal vom Landgericht.
Bei seiner Flucht aus dem Gefängnis hat Windkraftbetrüger Hendrik Holt nach Angaben der Ermittler seinen Reisepass dabeigehabt. Ob er diesen auch für seine Flucht nutzte oder ob er ihn noch bei seiner Festnahme im Besitz hatte, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück nicht bekannt. Holt war aus dem offenen Vollzug in Berlin geflohen und wurde am Dienstag in Dubai festgenommen.
Der aus dem emsländischen Haselünne stammende Holt war Ende August nach einem genehmigten Ausgang im offenen Vollzug nicht zu seinem Berliner Gefängnis zurückgekehrt. Seitdem war er auf der Flucht. 2022 wurde er vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Bereits 2020 war er ein erstes Mal gefasst worden.
Holt hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz hatte sich zuvor gegenüber Medien nicht dazu geäußert, ob Holt Zugriff auf seinen Reisepass hatte. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte bereits mitgeteilt, dass der Betrüger keinen Diplomatenpass genutzt haben soll, um den Schengen-Raum zu verlassen.