Erneut Versammlungsverbot für Coronamaßnahmen-Gegner

dpa/lsw Reutlingen. Stadt und Landkreis Reutlingen haben drei für die Weihnachtsfeiertage angemeldete Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen verboten. Das Verbot gilt in der Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 27. Dezember im Stadtgebiet Reutlingen, wie das Landratsamt am Donnerstag mitteilte. Gründe für das Verbot seien unter anderem vorausgegangene Verstöße der Teilnehmer solcher Proteste gegen den Infektionsschutz und das Versammlungsrecht.

Wie in der Woche zuvor darf die für diesen Samstag (25. Dezember) angemeldete Versammlung zum Thema „Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung“ nicht stattfinden. Ebenso die für Freitag, (24. Dezember) angemeldete Versammlung „Gedenken an die Geburt Jesu Christi nach Gottes Bilde: MASKENLOS“ und die für Sonntag (26. Dezember) angemeldete Versammlung „Für Menschlichkeit, Achtung des Individuums und Selbstverantwortung“. Nicht erlaubt seien an diesen Tagen auch Ersatzversammlungen beziehungsweise Ansammlungen, hieß es. Die Maskenpflicht und das Verbot von Alkohol in der Reutlinger Innenstadt gelten weiterhin.

Reutlingen hatte am Vortag angekündigt, dass rund 500 Menschen, die trotz des Verbots am vergangenen Samstag in der Stadt gegen Corona-Maßnahmen demonstriert hatten, in diesen Tagen Post vom Amt für öffentliche Ordnung erhalten. Wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot seien gegen sie Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Betroffenen müssten mit Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen. Die angekündigte Versammlung mit dem Thema „Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung“ war von Landratsamt und Stadt verboten worden.

© dpa-infocom, dpa:211223-99-492505/2