Erstattung für Pauschalreisende nur vom Reiseveranstalter

dpa Luxemburg.

Pauschalreisende können ihre Ansprüche auf Erstattung bei einem annullierten Flug nur beim Reiseveranstalter stellen, nicht bei der Fluggesellschaft. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Konkret ging es um einen Fall aus den Niederlanden. Die Kläger hatten eine Pauschalreise nach Korfu gebucht und bezahlt. Der Flug wurde mangels Nachfrage annulliert. Der Reiseanbieter ging kurz darauf pleite und zahlte den Klägern kein Geld zurück. Die verklagten daraufhin die Fluggesellschaft Aegaen Airlines auf Erstattung. Dem erteilte der EuGH nun eine Abfuhr.