Erste Untersuchungen abgeschlossen

Büro „die Steg“ legt Aspacher Gemeinderat Ergebnisse zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Am Klöpferbach“ vor

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Am Klöpferbach nimmt Gestalt an – nicht wortwörtlich, aber zumindest in der Theorie. Denn das Büro „die Steg Stadtentwicklung“ hat nun die vorbereitenden Untersuchungen angestellt und die Ergebnisse im Gemeinderat präsentiert. Doch nicht alle Ratsmitglieder waren begeistert – es gab auch Kritik.

Erste Untersuchungen abgeschlossen

Rund um den Klöpferbach soll in den kommenden Jahren viel passieren. Ziel der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ist die Aufwertung des Ortskerns Großaspach. Foto: A. Becher

Von Silke Latzel

ASPACH. Eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme ist ein komplexes Thema – auch in einem kleinen Ort wie Aspach. Denn bei den vorbereitenden Untersuchungen müssen nicht nur die Anwohner des betroffenen Gebiets miteinbezogen werden, sondern auch Träger öffentlicher Belange, wie in diesem Fall etwa das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg oder das Landratsamt Rems-Murr.

Das Büro „die Steg Stadtentwicklung“ wurde im Oktober vom Gemeinderat Aspach beauftragt, diese Untersuchungen durchzuführen (wir berichteten) und präsentierte nun die Ergebnisse bei der jüngsten Sitzung des Rates. Ziel der Sanierung soll eine Aufwertung und Belebung des Ortskerns sein. Das heißt, die vorhandene Mischung aus Wohn- und Geschäftsbereichen stärken, Barrierefreiheit fördern, Parkplätze und Fußgängerwege schaffen, erklärten Marion Bürkle und Hannes Munk von der „Steg“. „Wir müssen dabei auch über die Grundstücksgrenzen hinaus denken, es soll ja eine Neuordnung sein“, so Munk. Zudem soll der Klöpferbach, dessen Name das Gebiet ja trage, wieder wahrnehmbar gemacht werden.

Bei der Untersuchung ging es insbesondere um die Fragen, ob im Sanierungsgebiet städtebauliche Missstände vorliegen und eine Sanierung notwendig ist, welche Neuordnungskonzepte gegebenenfalls realisiert werden können, inwieweit die Anwohner sich beteiligen wollen und in welcher Höhe sie Fördermittel bekommen könnten.

Mängel vor allem bei Dämmung von Dächern und Fassaden

Bei der Befragung der Eigentümer im Sanierungsgebiet gab es von 88 Prozent eine Rückmeldung, 54 Prozent möchten etwas an ihren Gebäuden verändern. Insgesamt umfasst das Gebiet 50 Haushalte mit 81 Bewohnern, es gibt 11 Eigentümer- und 29 Mieterhaushalte sowie 10 Leerstände. Auch 13 Betriebe haben eine Rückmeldung gegeben, 5 davon würden sich gerne vergrößern. Die Wohnqualität wurde bei der Mehrzahl der Wohnungen und Häuser als zeitgemäß eingeschätzt, Mängel gibt es aber vor allem bei der Wärmedämmung der Dächer und Fassaden.

Von 20 Trägern öffentlicher Belange gab es Rückmeldungen von 13, von diesen 13 hatten wiederum 8 Einwände gegen das Vorhaben, etwa das Landesamt für Denkmalschutz, da sich zwei denkmalgeschützte Gebäude im Sanierungsgebiet befinden, ebenso wie drei als „erhaltenswert“ eingestufte Gebäude. Das ganze Gebiet als solches sei zudem eine „archäologische Verdachtsfläche“ und muss geprüft werden. Außerdem leben im Sanierungsgebiet geschützte Tierarten. Auch die Ge- und Verbote rund um den Klöpferbach selbst müssen beachtet werden, ebenso der Hochwasserschutz.

Die Untersuchungen ergaben zudem, dass es nicht sinnig sei, die Neubauten im Bereich „Im Brühle“ mit in das Sanierungsgebiet einzubeziehen.

Fördermittel vom Land Baden-Württemberg wurden bislang in Höhe von einer Million Euro bewilligt, beantragt waren allerdings gut drei Millionen Euro. Aber: „Wenn wir zeigen können, dass hier etwas passiert, dann sieht es gut aus, dass wir weitere Mittel bewilligt bekommen“, so Munk. „Die Kommunen werden nicht im Regen stehen gelassen, wenn sie so eine große Sanierungsmaßnahme durchführen.“

Während der Gemeinderat einstimmig den Sanierungszielen und dem Maßnahmenkonzept zustimmte, waren die Räte sich bei der Festlegung des Sanierungsgebiets und den Fördersätzen für private Erneuerungsmaßnahmen nicht einig – die SPD-Fraktion stimmte in diesen Punkten dagegen. Vor allem SPD-Gemeinderat Karlheinz Stäudle zeigte sich sehr unzufrieden über die Deckelung der Fördermittel, die die „Steg“ dem Gemeinderat als Empfehlung vorlegte:

Eine Förderung gibt es erst ab einem Investitionsvolumen von 35000 Euro.

Wer sein Gebäude abreißen lassen möchte, bekommt eine maximale Förderung von 15000 Euro.

Die Kostenerstattung bei Wohn- und Geschäftsgebäuden beträgt 25 Prozent, aber maximal 20000 Euro.

Die Kostenerstattung bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden mit besonderer städtebaulicher Bedeutung beträgt 35 Prozent, aber ebenfalls maximal 20000 Euro.

„Das ist viel zu wenig, Abbruch oder Sanierungen kosten immer viel mehr,“ so Stäudle. Doch noch mehr ärgerte er sich über die Tatsache, dass laut Baugesetzbuch Eigentümer eines im „förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag zu entrichten haben, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts des Grundstücks entspricht“. „Betrifft das auch die Eigentümer, die sich an der Maßnahme nicht beteiligen und nichts an ihren Gebäuden machen wollen?“, fragte Stäudle und nannte das Ganze eine „Mogelpackung. Denn wenn jemand kein Geld für eine Sanierung hat und dann aber eine solche Ausgleichszahlung leisten muss, woher soll derjenige denn dann das Geld nehmen? Am Ende muss er dann womöglich sein Grundstück verkaufen. Das passt für mich einfach nicht zusammen. Besonders bei großen Grundstücken sind die Eigentümer da wirklich blöde dran.“

Es sei eine komplexe Materie, so Bürkle. Man müsse frühzeitig ein Gutachten erstellen und die Anfangs- und Endwerte des sogenannten Bodenrichtwerts ermitteln. „Es hängt davon ab, was am Ende realisiert wird. Wenn wir nur das Rathaus sanieren und vielleicht ein oder zwei Scheunen abreißen, dann wird sich der Bodenwert der Grundstücke nicht erhöhen.“ Auf die wiederholte Frage von Stäudle, was passieren werde, wenn jemand eine solche Ausgleichszahlung nicht erbringen könne, antwortete sie, dass dann „ein moderates Vorgehen erörtert werden müsse“.