Erster Radübungsplatz in Alfdorf geplant

Nach dreijähriger Suche hat die Kreisverwaltung einen geeigneten Platz gefunden, auf dem Grundschüler künftig das Radfahren üben können. Er wird der erste seiner Art im Kreis sein und soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. In den Nachbarkreisen in man dahingehend deutlich weiter.

Erster Radübungsplatz in Alfdorf geplant

Für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist regelmäßiges Üben mit dem Fahrrad wichtig. Symbolfoto: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock

Von Lorena Greppo

Rems-Murr. Die Schülerinnen und Schüler im Rems-Murr-Kreis absolvieren in ihrer Radfahrausbildung im Durchschnitt nur 60 statt der eigentlich vorgesehenen 200 Minuten praktisches Üben mit dem Rad. Das geht aus einem Schreiben des Polizeipräsidiums Aalen aus dem Januar dieses Jahres hervor, welches in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Kreistags thematisiert wurde. Ein Manko, war man sich einig. Mehrmaliges Wiederholen und Üben von verschiedenen Situationen sei wichtig, um Sicherheit zu erlangen. Dies sei nur auf einem Übungsplatz möglich, wie Karen Schäfer, die Radwegekoordinatorin des Kreises, klarmachte. Und daran hakt es im Kreis. Schäfer zeigte auch auf, warum das derzeit schwierig ist: Während die Nachbarkreise Schwäbisch Hall (sechs, davon zwei stationäre Jugendverkehrsschulen mit Lehrsälen) und der Ostalbkreis (acht) – beide gehören ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen – mehrere Übungsplätze vorweisen können und weitere planen, ist im Rems-Murr-Kreis derzeit kein einziger zu finden. „Die Situation ist nicht zufriedenstellend“, befand Schäfer. Sie verwies auf die Unfallbilanz des vergangenen Jahres in Baden-Württemberg, nach der erstmals mehr Radfahrer als Motorradfahrer bei Unfällen tödlich verletzt wurden.

Kreisrat äußert Hoffnung auf weitere, zentraler gelegene Standorte

Erfreulich war daher die Nachricht, welche die Radwegekoordinatorin im Gepäck hatte: Noch in diesem Jahr solle ein erster Verkehrsübungsplatz in Alfdorf eingerichtet werden. Die Asphaltarbeiten werden im Zuge des Radwegebaus an der L1153 (Verbindungsstraße nach Gschwend) vorgenommen, die Kosten von 35.000 Euro werden aus Mitteln zur Förderung der Radmobilität finanziert. Verkehrszeichen und Fahrräder stellt die Landesverkehrswacht, Unterstellmöglichkeiten werden durch Spendengelder finanziert.

Alfdorf sei zu beglückwünschen, sagte Klaus Riedel (SPD). Er äußerte aber die Hoffnung, dass noch weitere, zentraler liegende Übungsplätze hinzukommen. Christoph Jäger (CDU) regte an, dass Übungsplätze auch für Fahrsicherheitskurse mit E-Bikes angebracht seien. Gerade angesichts dessen, dass ein Drittel der im vergangenen Jahr bei Unfällen tödlich verunglückten Radfahrer mit dem E-Bike unterwegs waren, nehme das an Bedeutung zu. „Vielleicht kann man so etwas auch mobil auf Supermarktparkplätzen machen“, schlug er vor. Diese stünden beispielsweise sonntags oder feiertags zur Verfügung und böten ausreichend Platz.

Für Verkehrsübungsplätze gerade für Schülerinnen und Schüler gebe es klare Vorgaben, hielt Landrat Richard Sigel dagegen. Parkplätze seien dafür nicht geeignet. „Wir suchen schon seit drei Jahren nach geeigneten Flächen“, berichtete er. Man sei daher froh, nun in Alfdorf fündig geworden zu sein – auch wenn die Lage am Rand des Landkreises nicht unbedingt ideal sei. Gäbe es weitere geeignete Flächen, sei man dem gegenüber sehr offen.

Die Radfahrausbildung im Land

Vorschrift Die Grundlagen der Radfahrausbildung sind in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums vom August 2017 geregelt.

Ziel Die theoretische und praktische Radfahrausbildung soll alle Kinder zu einer eigenständigen sowie sicheren Teilnahme am Straßenverkehr befähigen und motivieren. Grundsätzlich soll allen jungen Menschen unabhängig von einer Behinderung, Beeinträchtigung oder Erkrankung der Zugang zur Radfahrausbildung ermöglicht werden.

Umsetzung Die Radfahrausbildung ist in der Klassenstufe 4 der Grundschulen und in Klassenstufe 5 der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen eine verpflichtende schulische Veranstaltung. Sie wird in Kooperation zwischen den Schulen und der Polizei Baden-Württemberg umgesetzt.

Dauer Die Ausbildungsdauer umfasst gemäß der Vorschrift neben einer schulischen Vorbereitung im Unterricht einen viermaligen Besuch der Jugendverkehrsschule von mindestens 90-minütiger Dauer. Die Besuche sollen in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen.

Ort Die praktische Ausbildung wird grundsätzlich außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums im sogenannten Schonraum an den mobilen oder stationären Jugendverkehrsschulen durchgeführt. Schulungsplätze müssen ausreichend groß dimensioniert und verkehrssicher sein. Sie sollten für die gesamte Schulungsdauer frei von störenden Einflüssen sein, um den didaktischen Ablauf des Unterrichts nicht zu unterbrechen.