Erstes Urteil im Paradise-Prozess

Stuttgart /STN - Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Geschäftsführer des FKK-Clubs Paradise wegen Beihilfe zum Menschenhandel und zur Zwangsprostitution zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 53-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gestanden. Sein Geständnis bildete die Grundlage für die Verständigung zwischen Landgericht, Staatsanwaltschaft und seinen Verteidigern und eine Abtrennung des Verfahrens vom noch laufenden Prozess gegen weitere drei Angeklagte. Darunter sind der Paradise-Chef Jürgen Rudloff und der Paradise-Pressesprecher Michael Beretin. Die beiden sind außerdem wegen Betruges angeklagt.