„Es ist immer eine Gratwanderung“

Das Interview: Nutztierhaltungsverbote werden selten ausgesprochen. In diesem Jahr mussten jedoch schon zwei Tierhalter im Rems-Murr-Kreis Rinder abgeben. Der Tierarzt Philipp Benz vom Veterinäramt erklärt, wie es zu diesem drastischen Schritt kommt.

„Es ist immer eine Gratwanderung“

Ein Rind wird bei einer Beschlagnahmung auf einen Transporter verladen. Foto: J. Fiedler

Von Melanie Maier

Herr Benz, wie oft kommt es vor, dass im Rems-Murr-Kreis Tierhaltungsverbote ausgesprochen und Tiere beschlagnahmt werden?

Das kann man pauschal schwer sagen. Grob über den Daumen geschlagen sind es fünf bis zehn Tierhaltungsverbote pro Jahr. Häufig kommt es aber auch zu freiwilligen Abgaben der Tiere. Das heißt, Bürger merken, sie können ihre Tiere nicht mehr im Einklang mit dem Gesetz, mit dem Tierwohl halten – zum Beispiel wegen Krankheit, wegen fortgeschrittenem Alter oder dem Umzug in eine kleinere Wohnung.

Welche Tierarten betrifft das am meisten?

Das ist auf alle Tierarten verteilt: Bei Hunden und Katzen kommt das immer wieder vor, bei Nagetieren – Kaninchen, Meerschweinchen –, aber auch im Nutztierbereich, bei Schafen oder Rindern.

Was passiert dann mit den Tieren?

Wir schauen, dass wir sie möglichst gut anderweitig unterbringen. Wie und wo kommt natürlich ganz auf die Tierart an. Hunde, Katzen kommen in der Regel ins Tierheim. Für Reptilien haben wir eigene Spezialisten, für Pferde teilweise Gnadenhöfe. Bei kleinen Wiederkäuern – also Schafe, Ziegen – haben wir öfter Betriebe, die auch einmal zehn Tiere aufnehmen und versorgen. Nutztiere werden je nach Tierart veräußert oder untergebracht. Eine Milchkuh kommt in den Milchviehbestand, eine Mutterkuh in den Mutterkuhbestand. Ein Masttier kommt in einen Mastbestand oder, wenn es Schlachtreife hat, zur Schlachtung.

Und die Nutztierhalter bekommen den Erlös aus dem Verkauf?

Klar ist, dass der Viehhändler, der die Tiere transportiert, erst einmal Kosten hat. Die werden natürlich bezahlt aus dem Verkaufserlös. Dasselbe gilt für die Gebühren der Behörde. Es könnte auch sein, dass öffentliche Forderungen wie unbezahlte Strafzettel seitens des Tierhalters noch im Raum stehen. Dann werden auch die bedient. Dazu sind wir als öffentliche Behörde verpflichtet. Wenn danach Geld übrig ist, geht das an den Tierhalter. Es dauert unter Umständen ein paar Wochen, bis die letzte Rechnung da ist. Aber dann wird das Geld sofort ausbezahlt. Der Landkreis bereichert sich da in keinster Weise.

Wird jeder Hof mit Tieren, jeder Tierhalter regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert?

Es ist so, dass wir sehr viele Tierhalter im Rems-Murr-Kreis haben: um die 400 Rinderhalter, zirka 300 Schaf- und 300 Ziegenhalter, 170 Schweinehalter, 600 Pferdehaltungen und 1500 Geflügelhaltungen. Dazu kommen Kleintierhaltungen, also Hunde, Katzen, Nagetiere. Die können wir nicht alle regelmäßig kontrollieren. Bei den Nutztierhaltungen kontrollieren wir zirka 200- bis 250-mal pro Jahr. Von diesen Regelkontrollen unterscheiden muss man die sogenannten Tierschutzfälle: Fälle, bei denen kontrolliert wird, wenn Meldungen von außen kommen – etwa von einem Tierarzt oder Anwohner. Auch eine Rückmeldung aus dem Schlachthof kann dazu führen, wenn die Tiere dreckig oder in einem schlechtem Zustand sind. Und die Meldungen der Tierkörperbeseitigungsanstalten: Denn auch wie viele Tiere von einem Betrieb entsorgt werden, kann ein Hinweis sein. Bei Krankheiten oder Seuchenausbrüchen gehen wir ebenfalls in die Betriebe.

Wie laufen die Kontrollen ab?

In der Regel finden die Kontrollen durch die Tierärzte unangekündigt statt, sodass wirklich auch der Istzustand des Betriebs angeschaut werden kann. Bei den Nutztieren wird geschaut, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden: Sind die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht und werden sie ordentlich gepflegt? Haben sie genug Fressen, genug zu saufen? Wie sieht es mit der Einstreu aus, mit Licht, Klima, Luft? Oft gibt es aber auch keine konkreten gesetzlichen Grundlagen. Bei einer Milchkuh zum Beispiel existieren keine Angaben dazu, wie viele Quadratmeter Platz die braucht. Da muss man schauen: Geht es dem Tier gut? Deswegen braucht es Tierärzte, die das beurteilen können.

Welche Gründe können zu einem Haltungsverbot führen? Und gibt es Missstände, die so schwerwiegend sind, dass das Veterinäramt direkt eingreifen muss?

Die gibt es, sind aber die absolute Ausnahme. Alle paar Jahre kommt das vor, dass man die Tiere sofort mitnehmen muss. In der Regel kommen die Tierärzte in den Betrieb und sehen: Da stimmt etwas nicht. Dann wird dem Betrieb schriftlich mitgeteilt, welche Mängel er hat. Es wird eine Frist eingeräumt, die Mängel zu beseitigen. Nach der Frist wird noch einmal kontrolliert. Wenn die Mängel dann nicht beseitigt sind, wird eine sogenannte Anordnung geschrieben. Das heißt, es wird eine letztmalige Frist erteilt. Bis zu deren Ende müssen die Mängel beseitigt sein, ansonsten werden Verwaltungsmaßnahmen ergriffen. Dabei wird geschaut: Was ist verhältnismäßig und was führt zum Ziel? Die Tierwegnahme ist immer erst das letzte Mittel – vor allem bei den Landwirten, die ja ihren Lebensunterhalt mit der Tierhaltung bestreiten.

Die Tierärzte versuchen also, die Menschen mitzuberücksichtigen?

Genau, das müssen wir. Wir müssen ja verhältnismäßig vorgehen als Verwaltung. Es ist immer eine Gratwanderung zwischen dem Wohl der Tiere und dem Wohl der Menschen, die die Tiere halten. In diesem Konfliktfeld agieren die Tierärzte und sind sicherlich nicht leichtfertig in ihrer Entscheidung.

Wie lange bekommen die Tierhalter Zeit, um Mängel auszuräumen?

Das hängt von der Art des Mangels ab. Wenn zum Beispiel die Tränke fehlt, muss sofort Wasser her. Am gleichen Tag logischerweise, beispielsweise mit einem Eimer. Wenn es dann aber darum geht, als dauerhafte Lösung eine automatische Tränkanlage einzurichten, muss man schauen: Wie schnell kann man das umsetzen und wie kann man in der Zeit die Trinkwasserversorgung gewährleisten? Da muss man immer einen guten Kompromiss finden, der sowohl den Tieren gerecht wird als auch realistisch ist.

Was müssen Tierhalter, denen Tiere vom Veterinäramt weggenommen wurden, tun, um wieder Tiere derselben Art halten zu können?

Grundsätzlich gilt ein Haltungsverbot lebenslang – aber nur konkret für die jeweilige Tierart. Nach einer gewissen Zeit – da gibt es keine festen Fristen – kann der Tierhalter dem Veterinäramt aber einen Antrag stellen, um die Tierart wieder halten zu dürfen. Inklusive konkreter Gründe, die dafür sprechen: zum Beispiel, dass ein Kurs belegt oder der Stall umgebaut wurde. Wir prüfen sehr genau, ob wir dem Antrag stattgeben können – ob die Voraussetzungen gegeben sind, um das Verbot aufzuheben.

„Es ist immer eine Gratwanderung“

Philipp Benz

Philipp Benz ist 40 Jahre alt. Von 2001 bis 2007 studierte er Veterinärmedizin in Leipzig, von 2007 bis 2010 promovierte Benz an der Rinderklinik der Tierärztlichen Hochschule in Hannover.

Nach einem Jahr Tierarztpraxis mit Schwerpunkt Rind im Hohenlohischen ist er seit 2011 im Veterinäramt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis tätig. Nach acht Jahren in den Fachbereichen Tiergesundheit und Tierschutz leitet Benz seit 2018 den Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygiene.