EU-Gericht kippt Entscheidung zu Starbucks-Steuernachzahlung

dpa Luxemburg.

Das EU-Gericht hat die Entscheidung der EU-Kommission zu Steuernachzahlungen der Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden gekippt. Die Wettbewerbshüter hätten nicht nachgewiesen, dass Starbucks unerlaubte Vorteile erhalten habe, erklärten die Luxemburger Richter. Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass Starbucks seit 2008 in den Niederlanden unerlaubte Steuervorteile in Millionenhöhe erhalten habe. Das Land sollte daher rund 20 bis 30 Millionen Euro zurückfordern. Sowohl Starbucks als auch die Niederlande waren dagegen vor Gericht gezogen.