EuGH: Airlines haften bei umgekipptem Kaffee im Flieger

dpa Luxemburg.

Fluggäste haben nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters bei Verbrennungen durch umgekippten Kaffee im Flugzeug Anspruch auf Schadenersatz. Bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden, befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die vor österreichischen Gerichten Schadenersatz verlangt, weil ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter Kaffee aus ungeklärten Gründen umkippte.