EuGH bestätigt Verkaufsverbot für Aroma-Tabak

dpa Luxemburg.

Das europaweite Verkaufsverbot für aromatisierte Tabakprodukte ist nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts rechtens. Das Verbot verstoße nicht gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und der Gleichbehandlung, entschied der Europäische Gerichtshof. Seit 2016 ist der Verkauf von Zigaretten oder Tabak zum Selbstdrehen mit Aroma in Deutschland verboten. Für sämtliche Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent wurde jedoch eine Auslaufphase bis 2020 festgelegt. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte das deutsche Familienunternehmen Planta Tabak.