EuGH entscheidet über Verantwortung beim „Like“-Button

dpa Luxemburg.

Auf Nutzer von Webseiten mit eingebundenem „Like“-Button von Facebook könnte ein weiterer Einwilligungs-Klick zukommen. Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute, ob Betreiber von Internetseiten für die Datenverarbeitung mitverantwortlich sind, wenn sie den „Gefällt mir“-Knopf des Online-Netzwerks einbinden. Der „Like“-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse sowie die Webbrowser-Kennung, auch ohne dass der Knopf angeklickt wurde oder der Nutzer einen Facebook-Account hat.