EuGH: Fahrunterricht ist nicht von Mehrwertsteuer befreit

dpa Luxemburg.

Fahrschulunterricht kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Es handele sich um einen spezialisierten Unterricht, der nicht mit Schul- und Hochschulunterricht vergleichbar sei, urteilten die obersten EU-Richter in Luxemburg. Geklagt hatte ein Fahrlehrer aus Salzgitter. Er argumentierte, ein Führerschein für Autos oder Kleinlastwagen sei Teil der Allgemeinbildung. Viele Menschen seien als Fahrer oder Pendler beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen.