EuGH-Gutachter stärkt Urheber im Streit Kraftwerk/Pelham

dpa Luxemburg.

Im jahrzehntelangen Sampling-Streit zwischen den Elektropop-Pionieren Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham hat ein wichtiger EU-Gutachter die Urheber-Position gestärkt. Die Kopie und der Gebrauch von Teilen eines Tonträgers in einem anderen Lied, also das Sampling, sei ein Eingriff in die Rechte des Herstellers und ohne dessen Erlaubnis zu verbieten. Das befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Maciej Szpunar. Der Streit zwischen Kraftwerk und Pelham läuft vor deutschen Gerichten schon seit etwa 20 Jahren durch alle Instanzen.