EuGH: Kein EU-Bio-Logo für Halal-Fleisch

dpa Luxemburg.

Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen.