EuGH urteilt über Laufzeitverlängerung belgischer Atommeiler

dpa Luxemburg.

Das höchste EU-Gericht urteilt heute darüber, ob Belgien bei der Laufzeitverlängerung der Atommeiler Doel 1 und Doel 2 gegen Pflichten zur Umweltprüfung verstoßen hat. Zwei belgische Verbände hatten gegen die Verlängerung geklagt, weil diese ohne Umweltprüfung oder Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen wurde. Der belgische Verfassungsgerichtshof rief deshalb den Europäischen Gerichtshof an.