EuGH urteilt über Passagierrechte bei Flugverspätung

dpa Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof urteilt heute darüber, ob Fluggästen bei Verspätungen wegen Treibstoffs auf der Startbahn eine Entschädigung zusteht. Dabei müssen die Luxemburger Richter insbesondere klären, ob ausgelaufener Treibstoff nach EU-Recht ein außergewöhnlicher Umstand ist, bei dem die Airlines von solchen Zahlungen befreit sind. Nach EU-Recht haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eigentlich ein Recht auf Entschädigung - es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.