EuGH urteilt zu Löschpflichten bei Beleidigungen

dpa Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute, ob ein Online-Dienst wie Facebook gezwungen werden kann, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen. Auch geht es um die Frage, ob eine weltweite Löschung solcher Informationen verlangt werden kann. Ziel ist es, Äußerungen, die als rechtswidrig eingestuft wurden, auch möglichst vollständig aus dem Netz zu entfernen, also zum Beispiel einen von anderen Nutzern weiterverbreiteten Facebook-Post.