Ex-Islamistenführer Sven L. kommt auf Bewährung frei

dpa Düsseldorf. Während sich seine einstigen Gefolgsleute noch vor Gericht verantworten müssen, kommt Ex-Islamistenführer Sven L. auf freien Fuß. Er hat seine Strafe verbüßt und sich vom Salafismus distanziert. Dennoch muss er bald erneut vor Gericht - als Zeuge.

Ex-Islamistenführer Sven L. kommt auf Bewährung frei

Sven L. war im Juli 2017 als Terrorhelfer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Marcus Führer

Der ehemalige Salafistenprediger und als Terrorhelfer verurteilte Sven L. hat zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt und kommt auf Bewährung frei.

Der zuständige Senat gehe davon aus, dass der 38-Jährige keine Straftaten mehr begehe, sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Donnerstag zur Begründung. Von seiner einstigen radikal-islamischen Haltung habe sich L. deutlich distanziert.

Wann L. freigelassen werde, teilte das Gericht nicht mit. Der ehemalige Feuerwehrmann aus Mönchengladbach war im Juli 2017 als Terrorhelfer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später bestätigt.

L. hatte laut Gericht die islamistische Terrorgruppe Jamwa unterstützt und Islamisten als Kämpfer vermittelt. Die Gruppe hatte sich später weitgehend der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Ein als Terrorist verurteilter Islamist hatte im Prozess gegen L. ausgesagt, dieser sei in den Reihen der Jamwa in Syrien ein „gern gesehener Gast“ gewesen.

Die Bewährungszeit für die vorzeitige Freilassung beträgt nach Gerichtsangaben fünf Jahre. In dieser Zeit müsse L. strenge Auflagen erfüllen. Darunter seien die Bestimmung seines Wohnsitzes, Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie eine Teilnahme am Aussteigerprogramm für Islamisten, zudem müsse L. Kontakt zu seinem Bewährungshelfer halten. Der Beschluss sei bereits rechtskräftig, der Generalbundesanwalt habe auf Rechtsmittel verzichtet.

„In unserem Rechtsstaat hat jeder das Recht auf eine zweite Chance“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Experten des Aussteigerprogramms für Islamisten seien zu der Bewertung gekommen, dass L. sich dauerhaft aus der Szene lösen wolle. Die Sicherheitsbehörden würden ihn nach der Entlassung „nicht aus dem Blick verlieren und engmaschig begleiten“, betonte Reul. „Wenn sich herausstellt, dass er es nicht ernst meint, ist er ganz schnell wieder zurück.“

Erst vor kurzem hatte L. als Zeuge in einem Prozess gegen einen Bekannten aussagen müssen, der gestanden hatte, im Auftrag von Sven L. Nachtsichtgeräte bezahlt zu haben. Ein weiterer Zeugenauftritt steht L. in Wuppertal bevor. Dort beginnt am Montag die Neuauflage um die Umtriebe der sogenannten „Scharia-Polizei“. In dem Zusammenhang war auch gegen L. als mutmaßlichen Initiator ermittelt worden.

Die „Scharia-Polizei“ war vor fünf Jahren durch Wuppertal gezogen und hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Das deswegen gegen L. geführte Verfahren war aber mit Blick auf die seinerzeit schwerwiegenderen Vorwürfe der Terrorhilfe abgetrennt und eingestellt worden. Das Oberlandesgericht hat nach eigenen Angaben vor der Entscheidung über die Freilassung unter anderem Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt, des Aussteigerprogramms für Islamisten und eines Sachverständigen eingeholt. L. gehörte gemeinsam mit Pierre Vogel zu den bekanntesten Gesichtern des radikalen Islam in Deutschland.