Exklave Büsingen: Sonderstellung bei Grenzregeln

dpa/lsw Büsingen am Hochrhein. Eingegrenzt war Büsingen schon immer. Doch die Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben für die von der Schweiz umschlossene einzige deutsche Exklave auch einen Vorteil: Die Büsinger können weiterhin in Deutschland und in der Schweiz einkaufen.

Exklave Büsingen: Sonderstellung bei Grenzregeln

Die deutsche, die Büsinger und die Schweizer Flagge (l-r) sind in Büsingen gehisst. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Grenzen sind für die Menschen in Büsingen nichts Neues. Denn das Leben in der einzigen deutschen Exklave am Hochrhein spielt sich ständig zwischen Deutschland und der Schweiz ab. Nun sorgt aber ausgerechnet die Corona-Pandemie für ein Novum: Die Büsinger dürfen, anders als andere Deutsche und Schweizer im Grenzgebiet, weiterhin in beiden Ländern einkaufen.

Allerdings ist auch die 1500-Seelen-Gemeinde im Landkreis Konstanz von Einschränkungen durch Corona betroffen. Die beiden Grenzübergänge in die Exklave dürfen nur Büsinger und Arbeiter passieren, ansonsten seien auch hier die Grenzen dicht, sagte Bürgermeister Markus Möll. „Besucher- und Touristenverkehr findet nicht statt.“ Grenzzäune wie in Konstanz, um persönliche Kontakte zu unterbinden, gebe es an der gut 17 Kilometer langen Grenze Büsingens zur Schweiz nicht. Man habe lediglich Neben- und Schleichwege abgesperrt.

Die Einschränkungen haben Folgen für Pendler, die bisher durch Büsingen zur Arbeit gefahren sind. „Die müssen nun enorme Umwege machen“, sagte Möll. Versorgungsengpässe gibt es nicht. „Wir können unseren Eigenbedarf decken.“

Auch Büsingen profitiert inzwischen von der jetzt erlaubten Besuchsmöglichkeit von eigenen Kindern, Ehepartnern und pflegebedürftigen Angehörigen. „Die Menschlichkeit darf nicht am Zaun enden“, begrüßte Bürgermeister Möll die Lockerungen. Er selbst bekam die Pandemie auch schon zu spüren: Die am 26. April geplante Wahl des Bürgermeisters, zur der das CDU-Mitglied wieder angetreten wäre, wurde auf den Herbst verschoben.