EZB-Urteil: Von der Leyen prüft Verfahren gegen Deutschland

dpa Brüssel. Erstmals hat sich das Bundesverfassungsgericht gegen den Europäischen Gerichtshof gestellt - und damit in Brüssel ein Beben ausgelöst. Die deutsche Kommissionschefin ist in einer Zwickmühle. Aber ihre Ansage ist erstaunlich deutlich.

EZB-Urteil: Von der Leyen prüft Verfahren gegen Deutschland

Ursula von der Leyen prüft ein Verfahren gegen Deutschland. Foto: Etienne Ansotte/European Commission/dpa

Nach dem umstrittenen Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank prüft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Das geht aus einem Brief von der Leyens an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold hervor.

„Ich nehme diese Sache sehr ernst“, heißt es in dem Brief vom Samstag, der der dpa vorliegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil nannten sie „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“.

Giegold hatte die EU-Kommission deshalb aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Von der Leyen bekräftigte in ihrer Antwort an den Europaabgeordneten, das deutsche Urteil werde derzeit genau analysiert, fügte aber bereits an: „Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.“

Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, hieß es in dem Schreiben. Die Währungspolitik der Union sei eine ausschließliche Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht, und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend.

„Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“, schrieb von der Leyen. Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die die EU-Kommission jederzeit wahren und verteidigen werde. Nach EU-Recht ist das die Zuständigkeit der Brüsseler Behörde: Sie ist die „Hüterin“ der EU-Verträge und muss Verstöße ahnden. Leitet sie ein Verfahren wegen Verletzung der Verträge ein, kann dies wiederum vor dem EuGH landen.

Giegold, Sprecher der deutschen Grünen-Abgeordneten und Obmann der Grünen im Währungsausschuss des Europaparlaments, sagte am Samstag, ihm gehe es nicht um einfache Kritik am Bundesverfassungsgericht. Doch bedrohe der Streit zwischen Karlsruhe und Luxemburg die europäische Rechtsgemeinschaft.

„Das Bundesverfassungsgericht nötigt die Bundesbank sowie Bundesregierung und Bundestag in einen Konflikt mit der EZB“, schrieb der Grünen-Politiker. Deshalb müssten sich alle EU-Institutionen eindeutig hinter den Europäischen Gerichtshof stellen.“ Als Hüterin der Verträge müsse die Kommission ein Verfahren einleiten.

Der Europaabgeordnete sieht mit dem Urteil die Stabilität der Währungsunion gefährdet. Zudem wirke es wie eine Einladung an Gerichte anderer Staaten, den Europäischen Gerichtshof zu umgehen. Giegold ist mit seiner Urteilsschelte nicht allein. Die SPD-Europapolitikerin Katarina Barley sprach in der „Passauer Neuen Presse“ von einem fatalen Signal. Der Europarechtler Franz Mayer verglich das Urteil mit einer „Atombombe“.