Fäuste und Tritte gegen Radfahrer

20-Jähriger vor Gericht geständig – Opfer nimmt die Entschuldigung des Täters an

Fäuste und Tritte gegen Radfahrer

Symbolfoto: Fotolia/R. Tavani

Von Bernd Winckler

WEISSACH IM TAL/STUTTGART. Warum schlägt ein 18-Jähriger ohne jeglichen Grund einen Radfahrer mit Boxhieben zu Boden und verpasst ihm dann noch bis zu acht wuchtige Fußtritte gegen den Kopf? Die 2. Große Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht versucht seit gestern, diese Frage auch mithilfe einer Jugendpsychologin zu beantworten. Geschehen ist das Ganze am 23. Juni 2018 auf dem Aichholzhofweg in Weissach im Tal-Aichholzhof. Der heute 20-Jährige ist wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts sitzen sie sich gegenüber: Der Angeklagte, der aus Althütte stammt, und der 80-Jährige, der durch den damaligen Überfall schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen erlitt und sich damals einer Notoperation unterziehen musste. Der Beschuldigte selbst befindet sich nicht mehr in Untersuchungshaft – gegen die Auflage, sich einmal monatlich bei der Polizei zu melden, wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Nach der Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft soll sich der 20-Jährige am frühen Abend des 23. Juni 2018 mit einigen Freunden nach reichlichem Alkoholkonsum auf dem Radweg von Unterweissach in Richtung Aichholzhof aufgehalten haben. Als der damals 78-jährige Radfahrer an der Gruppe vorbeifahren will, soll der Angeklagte ihn ohne Grund zu Boden geworfen und mit Fausthieben bedacht haben. Danach, so die Anklage weiter, habe der Beschuldigte dem hilflosen Opfer Fußtritte an den Kopf verpasst, „sieben- bis achtmal“, so die Staatsanwältin gestern zum Prozessauftakt. Der Angeklagte habe erst aufgehört, als ein zufällig vorbeikommender Zeuge ihm lautstark „Stopp“ zurief.

Der Senior erlitt durch die Fußtritte trotz Fahrradhelm erhebliche Verletzungen, unter anderem einen Nasenbeinbruch, der im Krankenhaus operiert werden musste. Nach der Tat war der Angeklagte zunächst nach Hause gegangen und konnte am frühen Morgen des 24. Juni dort von der Polizei vorläufig festgenommen werden.

Regelmäßig Marihuana und täglich Wodka mit Energydrinks

Das angeklagte Geschehen vor jetzt rund eineinhalb Jahren hat der junge Mann am gestrigen ersten Verhandlungstag vor der Stuttgarter Jugendstrafkammer umfassend zugegeben. Er sagte aus, dass er damals nicht nur regelmäßig Marihuana geraucht habe, sondern auch täglich mit Freunden drei bis vier Dosen Wodka gemischt mit Energydrinks zu sich nahm. Weil der Radfahrer ihn angegrinst habe, so sein Geständnis, sei er ausgerastet.

An jenem Tag habe er alles gehasst, die Probleme mit seiner Freundin und auch das Problem mit seinem neuen Job, den er offensichtlich nicht bekommen habe. „Dann kam da der Mann und hat mich die ganze Zeit provozierend angeschaut!“ Da sei seine Anstauung von Aggressivität geplatzt. Er schließt sein Geständnis vor Gericht mit dem Satz: „Ich habe Scheiße gemacht“ – und er entschuldigt sich bei dem Opfer. Und er gesteht: „Es gab keinerlei Grund für den Angriff.“ Er könne sich heute sein damaliges Verhalten nicht erklären.

Der heute 80-jährige Radfahrer, dem der Angeklagte seine Reue beichtet und ihm sagt, es tue ihm sehr leid, ist ebenfalls erleichtert: „Ich freue mich, dass er sich bei mir entschuldigt.“ Zusätzlich hat sich der Angeklagte verpflichtet, seit dem schrecklichen Geschen im Juni vor eineinhalb Jahren monatlich 200 Euro Schmerzensgeld an den Mann zu zahlen.

Der Zeuge, der durch sein damaliges Einschreiten möglicherweise Schlimmeres verhinderte, erinnert sich heute noch im Zeugenstand, wie er an jenem 23. Juniabend zusammen mit seinem Sohn auf dem Aichholzhofweg unterwegs war. Da habe er dann den Radfahrer am Boden liegend gesichtet, der Angeklagte daneben. Ihm habe er spontan „Stopp“ zugerufen. Da habe der 18-Jährige sofort von dem Verletzten abgelassen. Der Angeklagte selbst korrigiert diese Aussage und meint, er habe zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr zugeschlagen. Er sei so „fertig“ gewesen, dass er nur noch teilnahmslos dastand. Durch die Schläge habe er sich auch an der Hand selbst verletzt.

Welche Strafe droht dem Angeklagten? Falls es bei dem Vorwurf des versuchten Totschlags bleibt, wird der 20-Jährige nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen können. Aber das Gericht könnte aufgrund bestimmter Tatumstände und seinem Geständnis auch den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erkennen. Dann könnte eine Jugendstrafe noch unter der Zweijahresgrenze ausreichen, die dann auch zur Bewährung aussetzbar ist. Ein Urteil wollen die Richter allerdings erst nach Anhörung aller Zeugen und des psychiatrischen Sachverständigen zur Frage des Alkoholspiegels am Tattag beschließen und verkünden, und zwar am 18. Februar.