Fall Maria: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

dpa/lsw Freiburg. Nach dem Urteil im Fall der jahrelang verschwundenen minderjährigen Maria aus Freiburg legt die Staatsanwaltschaft keine Revision ein. Der Richterspruch des Landgerichts Freiburg werde von der Staatsanwaltschaft akzeptiert, sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag in Freiburg der Deutschen Presse-Agentur. Auf eine Revision werde verzichtet.

Fall Maria: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“. Foto: Patrick Seeger/Archivbild

Das Gericht hatte am Dienstag vergangener Woche einen 58 Jahre alten Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen wegen schwerer Kindesentziehung und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, lehnte das Gericht ab.

Der Mann war laut Gericht im Mai 2013 mit der damals 13 Jahre alten Maria ins Ausland geflüchtet und hatte das Mädchen in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht. Erst nach mehr als fünf Jahren kehrte Maria nach Freiburg zurück, der Mann wurde festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Haftstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das Gericht wies die Forderung nach Sicherungsverwahrung zurück. Von dem Mann gehe keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, hieß es zur Begründung.

Dennoch sei das Gericht in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft gefolgt, sagte die Staatsanwältin. Sechs Jahre Haft seien angemessen.

Ob das Urteil nun rechtskräftig wird, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar. Auch der Verteidiger des Mannes kann Revision einlegen. Äußern dazu wollte er sich am Montag nicht.

Maria, heute 19 Jahre alt, sowie ihre Mutter waren in dem Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).