Fall Oury Jalloh: Sonderbericht sieht Fehler bei Polizei

Von Von Fabian Albrecht, dpa

dpa/sa Magdeburg. Auf mehr als 300 Seiten listen die Sonderberater des Landtags Verstöße und Unwahrheiten zum Feuertod von Oury Jalloh auf. Der Bericht erntet viel Lob. Zwei Parteien wollen den Fall jetzt aber erst recht von einem Ausschuss untersuchen lassen.

Fall Oury Jalloh: Sonderbericht sieht Fehler bei Polizei

Der Sonderberater Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) des Landtagsausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung bei der Vorstellung des Abschlussberichts im Fall Oury Jalloh. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Rechtswidriges Verhalten der Polizei, Fehlinformationen von Regierungsmitarbeitern: Auf den ersten Blick sind viele Mängel im Umgang mit dem Fall Oury Jalloh nicht wirklich neu.

Und doch wurde der 303 Seiten starke Bericht zweier Sonderberater des Landtags in Magdeburg als wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Falles gelobt.

Im Januar dieses Jahres hatten die beiden Autoren, der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Jerzy Montag sowie der Münchner Generalstaatsanwalt im Ruhestand, Manfred Nötzel, ihre Untersuchung begonnen. Das war 15 Jahre nach dem noch immer ungeklärten Feuertod des damals 21 Jahre alten Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Der Landtag hatte beide Männer beauftragt, sowohl den Tod als auch die juristische und parlamentarische Aufarbeitung des Falles unter die Lupe zu nehmen.

Vom Notruf, der am Morgen des 7. Januar 2005 zu Jallohs Festnahme führte, bis zur Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Oktober 2018 nahmen sich Montag und Nötzel mit Hilfe des Berliner Staatsanwalts Dieter Horstmann Hunderte Aktenordner vor und befragten Polizisten und Staatsanwälte.

Vor allem der Polizei in Dessau werfen die beiden Berichterstatter zahlreiche Fehler vor. Von der Festnahme bis zum Tod Jallohs sei so gut wie jede polizeiliche Maßnahme fehlerhaft oder rechtswidrig gewesen, sagte Montag im Rechtsausschuss des Landtages. Bei der Überprüfung der Beweismittel blätterten die Berater ein kleines Telefonbuch durch, das Jalloh bei sich getragen hatte.

Das hatte die Polizei nach der Festnahme wohl nicht getan. Der zuständige Beamte habe „offensichtlich das Telefonbüchlein von Ouri Jallow nicht durchgeblättert, in dem sich zusammengefaltet eine Besuchserlaubnis für Ouri Jallow befand“, heißt es in dem Bericht. Das wäre aber bedeutend gewesen, denn der Mann saß überhaupt nur in der Zelle, in der er später starb, weil die Polizei seine Identität feststellen wollte.

Namen und Adresse Jallohs hätten die Beamten nach Ansicht der Berater aber ohnehin kennen können, er war polizeibekannt und hatte zudem eine Duldung bei sich. „Wären diese Fehler unterblieben, dann wäre Oury Jalloh mit allergrößter Wahrscheinlichkeit noch am Leben“, sagte Montag. Ansätze für neue Ermittlungen sehen die beiden Berater zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht.

Gerade bei der Untersuchung der polizeilichen Maßnahmen stießen die Autoren auch auf strukturelle Mängel der Polizei: So fassen sie in ihrem Bericht zusammen, dass Jalloh ohne richterlichen Beschluss in Gewahrsam genommen wurde. Überdies habe es im Polizeirevier Dessau für keine einzige der über 150 Ingewahrsamnahmen zwischen August 2004 und Januar 2005 eine richterliche Genehmigung gegeben.

Zwischen 1998 und 2005 habe außerdem am Amtsgericht Dessau kein einziges Mal ein Polizist nach einer Genehmigung gefragt, einen Gefangenen auf dem Revier zu behalten. Die Berater führen das auf die damals schlechten Rechtskenntnisse der Polizisten zurück. Die seien immerhin später wirkungsvoll vom Innenministerium verbessert worden.

Auch an der aktuellen Landesregierung übt der Bericht Kritik. So habe Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) im September 2017 dem Parlament bewusst verschwiegen, dass die Ermittlungen im Fall Jalloh vor der Einstellung standen, was sie zu dem Zeitpunkt gewusst habe. Keding verteidigte ihr Vorgehen am Freitag im Rechtsausschuss erneut: Sie habe sich nicht zu laufenden Verfahren im Parlament äußern wollen. Die Linke forderte die Ministerin indes zum Rücktritt auf.

Zudem habe der damalige Justiz-Staatssekretär Hubert Böning die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren um ein „Gespräch über die strategische Ausrichtung weiterer Ermittlungen“ gebeten, sagte Montag. Zwar gebe es keinen Hinweis darauf, dass ein solches Gespräch stattgefunden habe, dennoch bleibe „der böse Schein“, dass die Regierung versucht haben könnte, die Ermittlungen zu beeinflussen.

Mit Ausnahme der AfD, die von einer Verschwendung von Steuergeldern sprach, dankten alle Parteien im Landtag Montag und Nötzel für ihren Bericht. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Detlef Gürth (CDU), sprach von einer „faktenbasierten Grundlage für die weitere Beschäftigung mit dem Thema“.

Grünen-Rechtsexperte Sebastian Striegel konstatierte, der Bericht habe „eine ganze Reihe von Fragen beantwortet“. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Silke Schindler, lobte, der Bericht schaffe in vielen Punkten Klarheit. Er werfe jedoch auch neue Fragen zum Umgang des Justizministeriums mit dem Landtag auf. Fraktionschefin Katja Pähle bekräftigte, dass die SPD in der kommenden Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss zu dem Fall unterstützen werde.

Ein solches Gremium hätte weitergehende Kompetenzen als die Sonderberater und könnte zum Beispiel Polizisten und Staatsanwälte vorladen. Montag und Nötzel waren hingegen auf die Gesprächsbereitschaft der Beteiligten angewiesen. Die Linke fordert den Ausschuss im Magdeburger Landtag seit Jahren. Die rechtspolitische Sprecherin Henriette Quade forderte am Freitag auch die Grünen auf, sich jetzt auf einen solchen Ausschuss festzulegen. Das Thema dürfe nicht Gegenstand von Koalitionsverhandlungen sein.

Striegel wollte sich am Freitagnachmittag nicht dazu festlegen. Zunächst müsse die Fraktion noch den Bericht und die rund 600 Seiten Anhang vollständig auswerten. „Dann müssen wir sehen, was von unseren Fragen übrig bleibt und wie viele davon ein Untersuchungsausschuss klären könnte“.

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