Land überarbeitet Corona-Verordnung: Proteste von Zahnärzten

dpa/lsw Stuttgart. Die Corona-Pandemie verläuft dynamisch, entsprechend müssen die Regelungen des Landes Baden-Württemberg immer wieder neu angepasst werden. Diesmal sind die Zahnärzte betroffen und die FDP-Fraktion schäumt.

Land überarbeitet Corona-Verordnung: Proteste von Zahnärzten

Ein Zahnarzt behandelt einen Patienten. Foto: Markus Scholz/dpa/Symbolbild

Vor den Osterfeiertagen hat die grün-schwarze Landesregierung die Corona-Verordnung ein weiteres Mal überarbeitet. Die Änderungen seien am Donnerstagabend vom Ministerrat beschlossen worden, hieß es in einer Pressemitteilung am Karfreitag in Stuttgart. In den neuen Änderungen wird Prostitution gänzlich verboten, in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen dürfen Neuankömmlinge für 14 Tage abgesondert und unter Quarantäne gestellt werden. Außerdem wurde das Betretungsverbot in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung sei, dass dort von keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werde.

Ferner sind Behandlungen beim Zahnarzt - Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie - ab sofort nur bei akuten Erkrankungen oder im Notfall zulässig. Die FDP geht deswegen auf die Barrikaden.

„Die vierte Verordnung der Landesregierung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg“, erklärte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Karfreitag. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung sei nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt.

Medizinisch notwendige zahnärztliche Eingriffe können laut Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) weiterhin durchgeführt werden. „Wir werden über Ostern in enger Abstimmung mit der Landeszahnärztekammer möglichen Präzisierungsbedarf dieser Regelung prüfen.“ Er sei mit dem Landeszahnärztepräsidenten Torsten Tomppert im engen Austausch und man habe sich nun einvernehmlich darauf geeinigt, entsprechende Auslegungshinweise für die Zahnärzte zu erarbeiten. Tomppert hatte zuvor in einer Pressemitteilung erklärt, die Zahnärzteschaft frage sich bei der ungenauen Formulierung, ob es sich hierbei um ein Berufsverbot für Zahnärzte handele.

Die Verordnung sei ein einmaliger Vertrauensbruch gegenüber den Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialausschuss, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann. Dass Lucha in einer Telefonkonferenz mit dem Sozialausschuss am Donnerstag dazu nichts erwähnt habe, sei ein Affront gegen die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg.

Gesundheitsminister Lucha begründete die neue Fassung der Corona-Verordnung mit der dynamischen Lage der Pandemie. „Wir stellen die Verordnung permanent auf den Prüfstand und passen sie immer wieder an die aktuelle Lage an.“ Gleichzeitig appellierte er noch einmal eindringlich an die Bürger im Land, weiterhin fürsorglich Abstand zu halten. „Wir sehen einen Silberstreif am Horizont. Die Kurve der Neuinfektionen flacht etwas ab, aber von Entwarnung kann noch keine Rede sein.“