Betonblöcke am falschen Platz, Warnungen ignoriert: Wie Behördenversagen und Fehler den Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt begünstigten – und welche Schritte nun eingeleitet werden könnten.
15 Monate lang hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt intensiv aufgearbeitet.
Von Von Christopher Kissmann, dpa
Magdeburg - 30 Sitzungen, 141 Zeugen, mehr als 400 Seiten Abschlussbericht – 15 Monate lang hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt intensiv aufgearbeitet. Über allem schwebte die Frage: Hätte die Todesfahrt, bei der im Dezember 2024 sechs Menschen starben und mehr als 300 Personen teils schwerst verletzt wurden, verhindert werden können?
Ein zentrales Ergebnis: Schwächen und Fehler im Handeln von Behörden haben es dem Täter zumindest leicht gemacht, die Tat zu begehen, wie Vertreter von CDU, SPD und FDP bei der Vorstellung des Abschlussberichts zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss deutlich machten. Was ist sonst noch im herausgekommen?
Mangelhaftes Sicherheitskonzept
Bei der Abnahme des Weihnachtsmarkts sind Fehler passiert, zudem wurde die Positionierung der Betonblöcke als Schutzmaßnahme hinterfragt. Der Täter war zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonblocksperre hindurch auf den Weihnachtsmarkt gefahren.
Die Oppositionsfraktionen haben hier eine klare Auffassung. "Die Tat, so wie sie vorgenommen worden ist, wäre verhinderbar gewesen", sagte Linken-Fraktionschefin Eva von Angern. Sie kritisiert die Stadt und den Veranstalter. "Fakt ist: Die Steine standen nicht dort, wo sie hätten stehen müssen laut Sicherheitskonzept."
Das sehen die Grünen ähnlich. Schutzkonzepte müssten immer wieder angepasst und Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, sagte Obmann Sebastian Striegel. "Das ist nicht geschehen. Dafür trägt die Stadt Magdeburg die Verantwortung." Die AfD bewertet den Anschlag als "Resultat eines komplexen Behördenversagens".
Die Koalition ist zurückhaltender bei der Frage, ob der Anschlag hätte verhindert werden können. "Diese Frage kann man weder klar mit Ja noch mit Nein beantworten", sagte die CDU-Obfrau Kerstin Godenrath.
Fehler bei der Polizei
Dem Landeskriminalamt (LKA) und anderen Polizeibehörden lagen vor dem Anschlag immer wieder Informationen zum späteren Täter vor. Dieser erstattete selbst Anzeigen, zudem wurde mehrfach gegen ihn ermittelt. Die Informationen wurden aber nicht zentral zusammengeführt. Mehrere Abgeordnete kritisieren zudem, dass das LKA die Radikalisierung des Täters nicht erkannt habe.
"Einzeln betrachtet schien jedes Zeichen gering. Im Gesamtbild war es ein Mensch, der früher hätte erkannt werden müssen", betonte der Obmann der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl. Er bemängelte zudem die Kommunikation der Polizei am Anschlagsabend. Es hätten viel zu lange Gerüchte die Runde gemacht, sagte Kosmehl.
Probleme beim Arbeitgeber
Der Todesfahrer hatte vor dem Anschlag beim landeseigenen Gesundheitsunternehmen Salus als Arzt gearbeitet. Seine Personalakte hatte erhebliche Lücken. Zudem zweifelten Kollegen an den fachlichen Qualifikationen des Mannes aus Saudi-Arabien. Für eine Reihe von Aufgaben wurde er gar nicht erst eingesetzt.
Ein paar Monate vor dem Anschlag sorgte sich ein Kollege um die Verfassung von Taleb al-Abdulmohsen und gab diesen Hinweis per E-Mail an Vorgesetzte weiter. Al-Abdulmohsen hatte in einem Gespräch im Dienstzimmer gesagt, er befände sich in einem Krieg, "aber nicht im metaphorischen Sinn, sondern in einem wirklichen Krieg, dessen Ausgang entweder sterben oder umbringen sein wird". Diese Nachricht sei vom Ärztlichen Direktor negiert und nicht weiter verfolgt worden, kritisierte Godenrath.
Welche Konsequenzen werden gezogen?
Um gefährliche Personen frühzeitig zu erkennen, drängt die schwarz-rot-gelbe Koalition nun auf die Etablierung eines Bedrohungsmanagements. Dies soll unterhalb der Schwelle klassischer "Gefährder" erfolgen. Menschen wie al-Abdulmohsen dürften nicht durchs Raster fallen, sagte Godenrath.
"Gefährder" sind Menschen, bei denen es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Zu ihnen können etwa Islamisten oder Rechtsextremisten zählen. Gefährder können eng überwacht werden, zudem werden Analysen und Fallkonferenzen durchgeführt. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes waren Anfang April 2025 in Deutschland 575 Personen als Gefährder eingestuft.
In eine solche Kategorie wurde der Magdeburger Todesfahrer vor dem Anschlag jedoch nicht eingeordnet. Beim Bedrohungsmanagement sollen künftig auch wichtige nichtpolizeiliche Institutionen und forensische Experten einbezogen werden.
Die Koalition verlangt außerdem eine Klärung der genauen Zuständigkeiten von Veranstaltern, Kommunen und Polizei in Sachsen-Anhalt. Im Ausschuss ist immer wieder deutlich geworden, dass die Behörden unterschiedliche Auffassungen zur Absicherung von Großveranstaltungen haben. Diese "Verantwortungsdiffusion" müsse aufgelöst werden, sagte SPD-Obmann Falko Grube. Der Landtag soll dazu Vorschläge erarbeiten.
Rücktritte von Verantwortlichen gab es keine. Es sei auch nicht Zweck des Ausschusses gewesen, dass am Ende Köpfe rollten, sagte Grube. Er habe "viele Fehler an vielen Stellen" festgestellt. Man könne aber nicht eine Person als Hauptverantwortlichen benennen.
So geht es weiter
Seit November 2025 verhandelt das Landgericht Magdeburg in einem eigens errichteten Interimsgebäude gegen den Todesfahrer. Anfang Juni könnten die Plädoyers beginnen.
Es wird jedoch auch noch gegen andere Personen ermittelt. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg prüft mögliche Fehler beim Sicherheitskonzept. Dabei geht es etwa um die Frage, ob bei der Erstellung und Genehmigung des Konzeptes Sorgfaltspflichten verletzt worden sind, wie Oberstaatsanwalt Klaus Tewes der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Insgesamt sind bei der Generalstaatsanwaltschaft bislang 53 Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Anschlag eingegangen. "Tatvorwürfe sind dabei regelmäßig fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen und fahrlässige Tötung durch Unterlassen", sagte Tewes.
Seit November 2025 verhandelt das Landgericht Magdeburg in einem eigens errichteten Interimsgebäude gegen den Todesfahrer. (Archivbild)