109 Feuerwehrfahrzeuge wurden gefördert. Symbolfoto: Tobias Sellmaier
Rems-Murr. Das Land hat die Feuerwehren im Regierungsbezirk Stuttgart auch 2025 umfangreich finanziell unterstützt. Insgesamt gingen 32,5 Millionen Euro in moderne Technik, Fahrzeuge, Feuerwehrhäuser und digitale Ausstattung. Der Rems-Murr-Kreis wurde mit knapp 2,3 Millionen Euro gefördert. Die Projektförderung für kreisangehörige Gemeinden betrug rund 2159000 Euro, für Digitalfunkgeräte gab es noch einmal aufgerundet 109000 Euro dazu.
Ziel der Förderung ist es, die Einsatzbereitschaft und Sicherheit zu stärken. Die Feuerwehren brauchen für ihre Einsätze eine gute Ausstattung und moderne Technik. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinden und Kreise daher bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz mit finanziellen Zuwendungen.
„Unsere Feuerwehren setzen sich mit sehr großem persönlichem Engagement für den Schutz der Bevölkerung ein. Dafür gebührt ihnen unser Dank und Respekt“, so Regierungspräsidentin Susanne Bay (Grüne). Gleichwohl konnten nicht alle Anträge bewilligt werden, da die Antragssumme die zur Verfügung stehenden Gelder überstieg. „Rund 80 Prozent der Anträge konnten gefördert werden“, führte Bay aus.
Von der Gesamtsumme von 32,5 Millionen Euro entfielen 28,5 Millionen Euro auf Investitionsförderungen und weitere vier Millionen Euro auf sogenannte Pauschalförderungen. Für neue Vorhaben im Investitionsbereich wurden dem Regierungsbezirk Stuttgart 2025 insgesamt 26,2 Millionen Euro zugewiesen. Bis Juli 2025 verteilte das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) davon bereits 25,8 Millionen Euro an die Land- und Stadtkreise. Die restlichen Mittel wurden zum Jahresende vergeben. Auch zurückgegebene Fördermittel aus nicht realisierten Vorhaben früherer Jahre konnten erneut für neue Projekte eingesetzt werden.
Gefördert wurde in zahlreichen Bereichen – von moderner Digitaltechnik bis hin zur baulichen und technischen Infrastruktur der Feuerwehren:
109 Feuerwehrfahrzeuge: 11,9 Millionen Euro
sieben Abrollbehälter für Feuerwehrfahrzeuge: 500000 Euro
28 Neubauten oder Erweiterungen von Feuerwehrhäusern: 11,5 Millionen Euro
Einrichtung Integrierter Leitstellen: 700000 Euro
digitale Alarmierung: 900000 Euro
Funkgeräte für die Einführung des Digitalfunks: 800000 Euro
51 Netzersatzanlagen für die Notstromversorgung von Feuerwehrhäusern: 1,5 Millionen Euro
Im Jahr 2025 hat das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg erstmals Löschfahrzeuge über eine landesweite gemeinsame Beschaffung ausgeschrieben. Dadurch können die Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten sparen. Aus dem Regierungsbezirk Stuttgart nahmen daran 16 Städte und Gemeinden teil, die auf diesem Weg 17 Löschfahrzeuge des Typs LF10 erhalten.
Zusätzlich zu den Investitionsförderungen erhielten die Städte und Gemeinden sowie die Stadtkreise im Regierungsbezirk Stuttgart Pauschalen in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro. Für jeden aktiven Feuerwehrangehörigen wurde eine Pauschale von 90 Euro gewährt, für jeden Angehörigen der Jugendfeuerwehr 45 Euro. Diese Pauschalen werden als Zuschuss für laufende Kosten wie Ausbildung und Schutzausrüstung, den laufenden Betrieb von Werkstätten und Übungsanlagen oder Beschaffungen unter 20000 Euro gewährt.
Außerdem steht dem Regierungspräsidium Stuttgart rund eine Million Euro zur Verfügung, die für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen und für weitere Sachleistungen wie die Kosten für den Betrieb der Relaisfunkstellen im Regierungsbezirk eingesetzt wird. pm
Mittel Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.
Zuständigkeit Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist für die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart sowie für die elf Landkreise des Regierungsbezirks Stuttgart direkte Bewilligungsbehörde. Für die kreisangehörigen Gemeinden sind die Landkreise zuständig. Hier verteilt das RPS nach Prüfung der eingegangenen Prioritätenlisten die finanziellen Mittel an die Landkreise.