Firmen können Teil der Steuervorauszahlungen zurückbekommen

dpa/lsw Stuttgart. Als Teil des Corona-Steuerhilfspakets können in Schieflage geratene Unternehmen nun auch einen Teil ihrer Steuervorauszahlungen zurückerhalten. Darauf hat das Finanzministerium am Samstag hingewiesen. Dabei würden aktuelle Verluste mit Gewinnen aus dem vergangenen Jahr verrechnet, was die bereits geleisteten Vorauszahlungen nachträglich verringere, hieß es zur Erklärung. Um das Geld schnell auszahlen zu können, werde mit einem pauschalen Verlust von 15 Prozent des zurückliegenden Gewinns gerechnet. Die exakte Abrechnung folge dann später.

Firmen können Teil der Steuervorauszahlungen zurückbekommen

Euro-Banknoten. Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Neuregelung ermögliche eine weitere Liquiditätsspritze, betonte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). „Das können pro Unternehmen bis zu mehreren Hunderttausend Euro sein - Geld, das viele Betriebe derzeit sehr dringend benötigen.“