Folgen der Impfpflicht

Minister will Masernimpfung zur Pflicht machen – Kinder und einige Berufsgruppen sind betroffen

Von Bernhard Walker

Gesetz - Jens Spahn macht Ernst: Wenn Eltern sich weigern, ihr Kind impfen zu lassen, soll ihnen künftig ein Bußgeld drohen. Doch für wen genau gilt die Impfpflicht und wie soll sie umgesetzt werden?

Berlin Im kommenden Jahr soll es in Deutschland eine Masern-Impfpflicht geben. So steht es in einem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ziel des Entwurfs ist „eine deutliche Steigerung der Durchimpfungsraten, um auf diesem Wege die Ausrottung der Masern in Deutschland erreichen zu können“, heißt es in Spahns Vorschlag.

Frage: Für wen gilt die Impfpflicht?

Antwort: Für Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten, Tagesstätten, Horten und Schulen sowie in Heimen oder Ferienlagern. Werden sie dort neu aufgenommen, muss nachgewiesen sein, dass sie beide Masernimpfungen haben. Denn aktuell haben zwar bundesweit 97,1 Prozent aller Schulanfänger die erste Impfung, nur 93 Prozent aber beide Immunisierungen. Damit verfehlt Deutschland die Marke von 95 Prozent, die laut Spahn erreicht sein muss, um die Krankheit ausrotten zu können. Bei Kindern, die heute in einer der genannten Einrichtungen sind, müssen die Eltern bis 31. Juli 2020 den Impfschutz nachweisen.

Frage: Was ist mit Menschen, die in Kitas oder Schulen arbeiten? Oder in Kliniken und Arztpraxen?

Antwort: Auch diese Personen unterliegen der Impfpflicht – also „Personal mit Lehr-, Erziehungs-, Pflege- oder Aufsichtstätigkeiten, aber auch Hausmeister oder Küchen- oder Reinigungspersonal“. Bei den Erwachsenen gibt es allerdings eine Altersgrenze. Die Ständige Impfkommission rät, dass alle nach 1970 Geborenen die Impfung nachholen, sofern sie nicht beide Impfungen im Impfpass stehen haben. Spahns Impfpflicht für Beschäftigte in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen sowie im medizinischen Sektor gilt somit nur für nach 1970 geborene Personen.

Frage: Wie wird die Impfung nachgewiesen?

Antwort: Durch den Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung.

Frage: Was passiert, wenn sich jemand weigert, sein Kind impfen zu lassen?

Antwort: Spahn droht ein Bußgeld von 2500 Euro an. Es soll von den örtlichen Gesundheitsämtern „veranlasst“ werden. Das Gesundheitsamt kann in dem Fall auch anordnen, dass das Kind die Kita, den Kindergarten oder Hort nicht besuchen darf.

Frage: Wer darf impfen, und was kostet die Impfung?

Antwort: Spahn will klarstellen, „dass jeder Arzt in der Lage ist, Schutzimpfungen durchzuführen“. Zum Hintergrund: Bisher ist offen, ob spezialisierte Fachärzte, die als Teil ihres Fachs nicht regelmäßig impfen, diese Aufgabe übernehmen können. An der Stelle schafft Spahn nun Klarheit. Damit will er erreichen, dass jeder Arztbesuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dazu genutzt werden kann, den Impfstatus zu prüfen und ihn gegebenenfalls vollständig zu machen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Frage: Warum belässt es der Minister nicht bei der Freiwilligkeit?

Antwort: Weil er wie gesagt die Pflicht für nötig hält, um Masern ausrotten zu können. Zwar sei es richtig gewesen, mit Aufklärung zu höheren Impfquoten zu kommen. Das reiche aber nicht länger aus. Die Pflicht sei auch deshalb richtig, weil die Masernimmunisierung „im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis“ habe. So heißt es im Gesetzentwurf: „Das Risiko, dass infolge der Impfung schwere Komplikationen auftreten, ist wesentlich geringer als das Risiko, dass bei einer Erkrankung schwere Komplikationen auftreten.“

Frage: Wie sind die Reaktionen auf Spahns Pläne?

Antwort: Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte der „Augsburger Allgemeinen“ (Montag) zu den Plänen: „Das ist eine sehr gute Grundlage für eine gemeinsame Diskussion.“ Ohne Bußgelder werde es nicht gehen. Auch Parteichefin Andrea Nahles signalisierte Unterstützung: „Gut, dass Minister Spahn zügig handelt und die Bundesregierung schnell ein Gesetz beschließen will“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag). Die SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis betonte hingegen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPD den Entwurf so durchwinken wird. Jedes Bundesland könne jetzt schon eine Impfpflicht erlassen. Das halte sie für ausreichend, sagte Mattheis der „Saarbrücker Zeitung“ (Montag). Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, nannte die Pläne zu einer Impfpflicht einen „wichtigen Schritt zur richtigen Zeit“. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßte in der „Rheinischen Post“ (Montag) das Vorhaben Spahns.