Fotograf und Kameramann wegen Grönemeyer-Video vor Gericht

dpa Köln.

Ein Fotograf und ein Kameramann müssen sich ab heute wegen einer Auseinandersetzung mit dem Sänger Herbert Grönemeyer vor Gericht verantworten. Der Tatvorwurf in dem Strafprozess lautet auf falsche Verdächtigung und uneidliche Falschaussage. Nach Angaben des Landgerichts Köln sollen die beiden Angeklagten gegenüber der Staatsanwaltschaft wahrheitswidrig behauptet haben, am Flughafen Köln/Bonn von Grönemeyer ohne Grund angegriffen und verletzt worden zu sein. In einem Zivilverfahren zu diesem Vorfall sollen sie zudem entsprechende Falschaussagen gemacht haben.