Fotografieren unter Röcke soll bestraft werden

dpa/lsw Stuttgart. Bislang gelten voyeuristische Fotos unter den Rock meist nur als Ordnungswidrigkeit. Eine Online-Petition will das ändern. Jetzt soll das Gesetz verschärft werden.

Fotografieren unter Röcke soll bestraft werden

Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild

Das Fotografieren unter Röcke und Kleider soll in Zukunft mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Das sieht ein Gesetzwurf vor, auf den sich Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) mit seinen Amtskollegen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen geeinigt hat. Die Strafe droht nach Angaben vom Donnerstag auch Menschen, die solche Aufnahmen im Internet teilen oder per Messenger verschicken.

Bisher gilt das Fotografieren unter den Rock meist als Ordnungswidrigkeit. Das Bundesjustizministerium will einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte in Berlin anlässlich der Haushaltsdebatte, es handle sich um „widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen.“

Derzeit werden die Aufnahmen in der Regel nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt. Wer Fotos veröffentlicht, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden können, kann außerdem mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. In jedem Fall könnten und sollten Betroffene die sofortige Löschung, Schadenersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen, erklärte das Justizministerium.

Zwei junge Frauen hatten schon vor Wochen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Bis Donnerstagnachmittag hatten sich gut 90 000 Unterzeichner angeschlossen.